Aufwandsentschädigung für Kommunalpolitiker – Kommission übergibt Empfehlungen


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Welche Aufwandsentschädigung sollen Ortsrats-, Stadtrats- oder Samtgemeinderatsmitglieder künftig erhalten?  Die Mitglieder der Expertenkommission für kommunale Aufwandsentschädigungen haben Innenminister Uwe Schünemann heute ihre Empfehlungen zur Höhe und zum Umfang der Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger übergeben. Die Kommission geht auf das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz zurück, das die Arbeit der neuen Räte und Kreistage ab dem 01. November 2011 bestimmen wird.

Der Kommission gehören als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens Ehrenlandrat Axel Endlein (Northeim), Bürgermeister a. D. Heinz Lunte (Georgsmarienhütte) sowie Samtgemeindedirektor a. D. Waldemar Butz (Gifhorn) an. Weitere Kommissionsmitglieder sind Assessorin Antje Watermann (Handwerkskammer Hannover),
Bezirksvorsitzender Hartmut Tölle (Deutscher Gewerkschaftsbund) und Vorstandsmitglied Bernhard Zentgraf (Bund der Steuerzahler).

Die Abgeordneten der kommunalen Vertretungen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben nach dem Kommunalverfassungsgesetz aber Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, mit der ihre Auslagen ersetzt werden. Die Einzelheiten der Entschädigung regeln die Kommunen durch Satzung. Dabei können sie zukünftig auf die Empfehlungen der Experten zurückgreifen.

Die Empfehlungen, die die Kommission einstimmig beschlossenen hat, geben den Kommunen Hinweise zu einzelnen Bestandteilen der Entschädigung (z. B. Sitzungsgeld, Fahrkosten, Verdienstausfall). Hinsichtlich der Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung empfiehlt die Kommission Höchstbeträge, die nach Einwohnerzahlen der Gemeinden und Landkreise gestaffelt sind.

„Die Bereitschaft, in den kommunalen Parlamenten ehrenamtlich mitzuwirken, ist für die kommunale Selbstverwaltung unverzichtbar. Den gewählten Vertreterinnen und Vertretern darf durch die Ausübung Ihres Mandats kein finanzieller Nachteil erstehen. Es darf aber auch nicht der Eindruck entstehen, bei dem Ehrenamt handele es sich um eine entgeltliche Tätigkeit. Die Empfehlungen der Entschädigungskommission werden den Kommunen helfen, bei der Festsetzung der Aufwandsentschädigung insoweit das richtige Maß zu finden“, sagte Innenminister Uwe Schünemann in Hannover.

Die Empfehlungen werden in Kürze im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie können außerdem ab sofort auf der Internetseite des Ministeriums unter www.mi.niedersachsen.de unter der Rubrik „Kommunen“ eingesehen werden.


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