Bekommen Wildtier-Dresseure nun doch einen Platzverweis?

von Sina Rühland


| Foto: Sina Rühland



Wolfenbüttel. Im Juli hatte der Kreisvorsitzende der Linken Florian Röpke den Antrag gestellt, dass die Stadt Wolfenbüttel zukünftig keine Flächen mehr für Veranstaltungen mit Wildtieren zur Verfügung stellen solle. Nach Einschätzung des Rechtsamtes der Stadt Wolfenbüttel sei ein solches Verbot nicht zulässig und verstoße gegen geltendes Recht, so Röpke. Daher habe er seinen Antrag von der Tagesordnung nehmen und zurückstellen lassen.Das Bündnis für soziale Gerechtigkeit/DIE LINKE wartet nun auf Gerichtsurteil aus München.

„Natürlich halte ich keinen Antrag aufrecht, wenn dieser gegen geltendes Recht verstoßen sollte“, kommentiert Florian Röpke das Zurückstellen seines Antrags. Allerdings habe er inzwischen auch eine andere Einschätzung der Sachlage erhalten, die dem Rechtsamt der Stadt in wesentlichen Punkten widerspreche. Nach Ansicht der Tierschutzorganisation PETA sei die Interpretation des Wolfenbütteler Rechtsamtes hinsichtlich der bisherigen Gerichtsbeschlüsse zu Gunsten der Zirkusseite unsachlich, so Röpke. Dass Verwaltungsmitarbeiter ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtes München anzweifeln und den Ausgang der Beschwerde des Zirkusbetriebs gegen dieses Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof quasi im Alleingang prognostizieren, halte man für unseriös.

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Der Kreisvorsitzende der Linken Florian Röpke. Foto: Privat



Es lasse sich hier auf eine persönliche Pro-Zirkus-Einstellung schließen, die leider in vielen Stadtverwaltungen anzutreffen sei. Sachlich fundierte rechtliche Bewertungen ließen sich beispielsweise beim baden-württembergischen Ministerium für ländlichen Raum finden, welches in einer Ausarbeitung vom 10. Juli 2015 konkrete Empfehlungen gibt, wie Städte und Gemeinden Wildtier-Zirkusse unter Berücksichtigung rechtlicher Gegebenheiten von ihren kommunalen Flächen ausschließen können. Abgesehen von der ablehnenden Haltung der Verwaltung sei es aber letztendlich eine Frage des politischen Willens, ob für Veranstaltungen mit Wildtieren weiterhin städtische Flächen zur Verfügung gestellt werden. „Unabhängig davon, ob in Wolfenbüttel der notwendige politische Wille in dieser Sache vorhanden ist oder nicht, werde ich nun das Urteil aus München abwarten und erst dann über den weiteren Werdegang meines Antrags entscheiden“, so Röpke abschließend.


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