Betreuungsgeld: Nachfrage schwer einzuschätzen

von Thorsten Raedlein




Das Betreuungsgeld kommt - wohl kein anderer staatlicher Zuschuss wurde in den vergangenen Monaten so kontrovers diskutiert. Echte Wahlmöglichkeit für Eltern, so lautet das Argument der Befürworter - "Herdprämie" und "Billigangebot" sagen die zahlreichen Gegner. Egal, wie man dazu stehen mag, der Landkreis Wolfenbüttel sieht sich auf den bevorstehenden Start des Betreuungsgeldes gut vorbereitet. 

Mit einer Flut von Anträgen für das Betreuungsgeld, das ab 1. August beansprucht werden kann, rechnet bei der vor Ort zuständigen Elterngeldstelle zwar niemand. "Allerdings können wir die Nachfrage nur schwer abschätzen", erzählt Abteilungsleiterin Petra Weitzen. Rund 1000 Anträge auf Elterngeld wurden im vergangenen Jahr bearbeitet. Da das Betreuungsangebot für unter Dreijährige im Kreis recht hoch ist (rund 850 Krippen- und 380 Tagespflegeplätze) recht hoch ist, steht hier noch ein großes Fragezeichen im Raum. "Aufgrund der vermehrten Berichterstattung in den Medien haben wir in den vergangenen Tagen die eine oder andere telefonische Nachfrage gehabt", berichtet sie. Und: immerhin, ein Antrag ist bereits beim Landkreis eingegangen.

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Janine Himmstedt zeigt den Antrag auf Betreuungsgeld. Foto:



Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die Elterngeldmonate verbraucht sein, um das Recht auf die finanzielle Unterstützung zu haben, die erstmalig zum 1. Oktober rückwirkend ausgezahlt wird. 100 Euro pro Kind und Monat gibt es als Anschlussleistung an das Elterngeld, ab dem 1. August 2014 sind es dann 150 Euro. Das Betreuungsgeld wird bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, maximal jedoch 22 Monate pro Kind gezahlt. Leben also mehrere Kinder im Haushalt, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Zwillinge oder Geschwisterkinder), besteht auch ein mehrfacher Anspruch auf das Betreuungsgeld.

Im November 2012 wurde das Betreuungsgeld vom Bundestag mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen. Der Versuch der SPD-geführten Länder, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen, scheiterte. Aber auch innerhalb von CDU und FDP ist das Betreuungsgeld umstritten. Hamburg hat dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, mit der Begründung, die Familienleistung überschreite die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist die Klage noch anhängig.

Das Betreuungsgeld wird unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern gezahlt. Eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit, wie etwa beim Elterngeld, ist nicht nötig. Eine Einschränkung gibt es jedoch: Das zu versteuernde Einkommen darf bei Ehepaaren nicht über 500000 Euro liegen, bei Alleinerziehenden nicht über 250000 Euro. Auch versteuert werden muss es nicht. Allerdings wird das Betreuungsgeld bei Eltern die Hartz IV beziehen, als Einkommen angerechnet. Bei der Ermittlung des Einkommens für andere Sozialleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld I oder BAföG, wird es bis zu einer Höhe von 300 Euro nicht angerechnet. Auch bei einer sogenannten Ermessensleistung darf es bis zu dieser Höhe nicht angerechnet werden. Das Betreuungsgeld ist auch nicht pfändbar. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, denn das Geld wird nur maximal drei Monate rückwirkend gezahlt.

Zuständig für die Auszahlung des Betreuungsgeldes sind zwar die Länder., die Kosten für die Antragsbearbeitung bleiben momentan jedoch am Landkreis hängen. Zwar wurden noch keine Extra-Stelle geschaffen, für die bestehenden Mitarbeiter wie Janine Himmstedt und Carmen Meier bedeutet dies jedoch etlichen Mehraufwand und Mehrarbeit. Denn der Kreis muss nicht nur neue Anträge entgegen nehmen. Wird während des Bezugszeitraums des Betreuungsgeldes auf einmal doch eine öffentlich bereitgestellte Kinderbetreuung in Anspruch genommen, entfällt eine wesentliche Anspruchsvoraussetzung für die Zahlung des Betreuungsgeldes. Die Betreuungsgeldstelle ist hierüber unverzüglich zu informieren und der Betreuungsgeldbezug endet dann. Auch alle weiteren Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die für das Betreuungsgeld relevant sind, müssen der Betreuungsgeldstelle mitgeteilt werden.

"Zum Glück ist die Bearbeitung der Betreuungsgeld-Anträge nicht so umfangreich, wie die der Elterngeld-Anträge", erzählt Carmen Meier. Derzeit warten die Damen noch auf das Aufspielen des zur Bearbeitung benötigten Computerprogramms. Und am kommenden Mittwoch findet eine Schulung zum Thema in Hannover statt (daher sind an diesem Tag die Mitarbeiterinnen der Bereiche Ausbildungsförderung (BAföG) und Elterngeldstelle des Jugendamtes in der Kreisverwaltung für Publikumsverkehr nicht erreichbar).

Weitere Informationen zum Thema und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel unter http://www.lk-wolfenbuettel.de/themen__angebote/?aktuell=156&zfinder=159&zanzeigen=275.


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