Böhlke: Änderung des Heilkammergesetzes - Weiterbildung in Teilzeit möglich


| Foto: obs/Deutscher Naturschutzrin)



[image=5e1764db785549ede64cd2cd]Zur heute im Landtag verabschiedeten Änderung des Kammergesetzes für Heilberufe erklärte der sozialpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Norbert Böhlke: „Mit dem Gesetz werden die Regelungen zur Weiterbildung in Teilzeit weiter geöffnet – das kommt insbesondere den weiblichen Beschäftigten zugute, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert.“ Mit den verbesserten Weiterbildungsmöglichkeiten in Teilzeit werde auch dem Beschluss der 20. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz zu Maßnahmen zur Gewinnung von Frauen als niedergelassene Ärztinnen und zur Verbesserung ihrer Situation nach einer Familienpause Rechnung getragen.

Das Kammergesetz regelt die Rechtsverhältnisse der fünf niedersächsischen Heilberufskammern und des Niedersächsischen Zweckverbandes zur Approbationserteilung. Im Rahmen der Gesetzesnovelle würden unter anderem die von den Kammern zu erhebenden Zwangsgelder erhöht und eine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten in berufsrechtlichen Verfahren aufgenommen. Ferner werden die Bestimmungen zum Notfalldienst ergänzt, wie Böhlke erklärte. Den Kammern wird nunmehr ermöglicht, den Notfalldienst in einer zentralen Notfallpraxis zu organisieren. „Mit den Änderungen wird zum Teil den Vorschlägen der Kammern selbst entsprochen, die im Zuge der vorherigen Neufassung aus Zeitgründen nicht einfließen konnten“, so Böhlke.


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