Brandabschnittsleiter für den Brandschutzabschnitt Ost bleibt


Landrätin Christiana Steinbrügge gratuliert Markus Rischbieter zur erneuten Ernennung. Foto: Landkreis Wolfenbüttel
Landrätin Christiana Steinbrügge gratuliert Markus Rischbieter zur erneuten Ernennung. Foto: Landkreis Wolfenbüttel | Foto: Landkreis Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Markus Rischbieter wurde gestern im Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel erneut für die Amtszeit von sechs Jahren zum Brandabschnittsleiter für den Brandschutzabschnitt Ost ernannt. Das berichtet der Landkreis in einer Pressemitteilung.


Rischbieter ist seit 1979 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und hatte bereits vor der Ernennung mehrere führende Positionen inne. Zudem engagiert er sich im Katastrophenschutzstab des Landkreises Wolfenbüttel.
Über die Ernennung von Brandabschnittsleiterinnen und Brandabschnittsleitern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Gemeinde- und Ortsbrandmeister des jeweiligen Brandschutzabschnitts.

Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnitts Ost haben im Juni 2018 in Wolfenbüttel den Abschnittsbrandmeister Markus Rischbieter für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zum Brandabschnittsleiter Ost vorgeschlagen.

Hintergrund:


Der Landkreis Wolfenbüttel ist in zwei Brandschutzabschnitte (Ost und West) gegliedert, die jeweils von einer Brandabschnittsleiterin oder einem Brandabschnittsleiter geleitet werden. Der westliche Bereich umfasst die Samtgemeinden Oderwald und Baddeckenstedt, die Gemeinde Schladen-Werla und die Stadt Wolfenbüttel, der östliche Bereich reicht von der Gemeinde Cremlingen über die Samtgemeinde Sickte bis zur Samtgemeinde Elm-Asse.

Der Brandabschnittsleiter ist für seinen Abschnitt der Vertreter des Kreisbrandmeisters und in dieser Funktion das Aufsichtsorgan der Freiwilligen Feuerwehren. Er leitet die Kreisfeuerwehr in seinem Abschnitt und hat für eine reibungslose Koordination zwischen den Feuerwehren der Gemeinden und Samtgemeinden zu sorgen. Im Einsatzfall übernimmt der Brandabschnittsleiter die Einsatzleitung, wenn die Gefahrenlage über das Gebiet einer Gemeinde hinausgeht oder der Einsatz aufgrund seiner Art oder seines Ausmaßes abgestimmter Maßnahmen bedarf. In beiden Brandschutzabschnitten besteht zudem jeweils eine Kreisfeuerwehrbereitschaft unter der Leitung des jeweiligen Brandabschnittsleiters.


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