Brenntage abgeschafft - Ausnahmen regeln Abfallbehörden




Kreis Wolfenbüttel. Im Landkreis Wolfenbüttel wurden sie noch in den Samtgemeinden Baddeckenstedt, Schladen, Oderwald und Schöppenstedt angeboten, ab April soll es sie gar nicht mehr geben: Die gemeindlichen Brenntage, an denen Gartenbesitzer Baum- und Strauchschnitt sowie Grünabfälle im heimischen Garten verbrennen durften.

Wegen der damit verbundenen Rauchentwicklung und den ökologischen Folgen für die Umwelt wurden die Brenntage häufig kontrovers diskutiert. Jetzt schafft das Niedersächsische Umweltministerium die bisherige Regelung ganz ab, die entsprechende Verordnung tritt am 31. März außer Kraft. Eine neue Verordnung befindet sich im Beratungsgang. Sie sieht keine gemeindlichen Brenntage mehr vor.

Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des Verbrennens können ab dem 1. April die Abfallbehörden der Landkreise erteilen und zwar nur noch in „außergewöhnlichen Ausnahmekonstellationen im Einzelfall“ (Wortlaut Erlass). Ansprechpartner in der Abteilung für Abfallrecht des Landkreises ist Torsten Strek, Tel. 05331/ 84 – 418, E-Mail: t.strek@lk-wf.de.

Er weist in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle sowie Baum- und Strauchschnitt hin: „Für kleinere Mengen eignen sich die Biotonne und zusätzliche Biosäcke. Außerdem nehmen auch unsere Recyclinghöfe Gartenabfälle an. Eine weitere umweltfreundliche Möglichkeit ist die Kompostierung im eigenen Garten. Und größere Mengen an Gartenabfall können kostengünstig und bequem über die Minimulde entsorgt werden.“


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