Bürgschaft für Flüchtlinge: Die AfD nimmt Stellung


Der Umgang mit Bürgschaften für Flüchtlinge steht zur Diskussion. Symbolbild: pixabay
Der Umgang mit Bürgschaften für Flüchtlinge steht zur Diskussion. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Zu unserem Artikel "Bürgschaften für Flüchtlinge – Bundesweite Lösung eingefordert" veröffentlichen wir im Folgenden die Stellungnahme der AfD unkommentiert und ungekürzt.




»Bürgschaften für Flüchtlinge. Wie geht es weiter?«

Das BGB, § 765 ff., definiert klar, welche Verpflichtungen das Abgeben einer Bürgschaft bedeutet. Alle dort nachzulesenden Regularien setzen immer voraus, dass die Bürgen vor Abgabe der Bürgschaft auf Risiken und Folgen dieser Erklärung schriftlich hingewiesen wurden und sich trotzdem zur Abgabe einer Bürgschaft bereit erklärt haben.

Wenn nun, nach Anfrage der FDP, 45 Wolfenbütteler Bürger diesen Vertrag unterschrieben haben, sind sie ein verpflichtendes Vertragsverhältnis eingegangen. Punkt. Offenbar haben sie ihre Entscheidung in vollem Wissen um die Risiken getroffen.

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt kann nicht nachvollziehen, wieso ein „normaler“ Bürge, der beispielsweise einem guten Freund mit einer Bürgschaft zum Kredit verhilft, anders behandelt werden soll, als jemand, der – bestimmt mit guten Absichten! – mit eigenen finanziellen Mitteln Flüchtlingen helfen möchte. Der „normale“ Bürge wird, im Falle der Zahlungsunfähigkeit seines guten Freundes, mit allen, teil vielleicht sogar existenzgefährdenden Mitteln, gezwungen, seinen Vertrag zu erfüllen, um Gläubigeransprüche zu befriedigen. Jeder, der einmal in der Situation war, um eine Bürgschaft angefragt worden zu sein, weiß ganz genau, welch unangenehmes Gefühl dies angesichts der Risiken auslöst!

Es ist absurd, dass der niedersächsische Ministerpräsident Weil mit Schreiben vom 18.12.2017 die Bundeskanzlerin anspricht, um in Sachen „Bürgschaften für Flüchtlinge“ eine Lösung einzufordern. Diese Forderung bedeutet schlechthin, dass es die deutschen Steuerzahler sein werden, die anstelle der Bürgen ins Obligo gehen müssen. Die Steuerzahler sollen aus ihren Mitteln die (das muss so genannt werden) Einfältigkeit und von euphorischer Flüchtlingshilfe getriebene „Welcome-Mentalität“ bezahlen.

Was wäre, würde der „normale“ Bürge der Bank erklären, dass er nicht ahnen konnte, was da auf ihn zukomme. Dass er die Folgen überhaupt nicht abgeschätzt habe und dass er nun möchte, die Bank möge doch die abgegebene Bürgschaft mal eben zerreißen?

Wenn nun der niedersächsische Innenminister Pistorius „…ausreichende Spielräume für tragbare Lösungen“ anspricht, ist dies bereits ein Schlag ins Gesicht jener „normalen“ Bürgen, die auch mit den nettesten Argumenten und Tränen im Gesicht keinerlei Entgegenkommen der Banken zu erwarten haben, weil dort letztendlich ausschließlich die Erfüllung der Vertragsinhalte zur Befriedigung der Forderungen relevant sind!

Die Fraktion der AfD im Rat der Stadt lehnt es ab, im von Emotionen getragenen Thema „Bürgschaften für Flüchtlinge“ anders zu verfahren, als es vom Gesetzgeber klar definiert ist. Hier muss in erster Linie das Interesse des Steuerzahlers gesehen werden, der nicht für leichtfertige Fehler von Bürgen herangezogen werden darf!


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