Busemann: "Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtskonform machbar"




Mit Befremden reagierte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann auf die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium (BMJ) Max Stadler in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montagnachmittag. Stadler sagte: „Genauso wie die Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bin auch ich persönlich der Meinung, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig ist."

„Man kann es nicht oft genug wiederholen. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2010 die Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich für zulässig erklärt und lediglich die damals geltenden Umsetzungsregelungen aufgehoben", sagte Busemann. Deshalb stehe einer neuen, angepassten Regelung nicht nur nichts im Wege. „Sie ist zwingend geboten, wenn Justiz- und Polizeibehörden nicht weiterhin an der effektiven Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten gehindert werden sollen", so Busemann weiter.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil deutlich gemacht, dass nur eine kontinuierliche Speicherung das Vorhandensein eines vollständigen Datenbestandes für einen längeren Zeitraum (vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) gewährleiste, so dass auch das vom BMJ vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren keine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung sein kann.

„Ich erwarte von hochrangigen Mitarbeitern des BMJ und erst recht von einer Justizministerin, dass sie Urteile konstruktiv umsetzen. Seit März 2010 hat Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger den klaren Auftrag vom Bundesverfassungsgericht bekommen, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Geschehen ist seither so gut wie nichts. Die fehlende Regelung der Vorratsdatenspeicherung schützt die Täter", sagte Busemann.

Aufgrund der fehlenden Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erhielt Deutschland eine Aufsichtsklage der Europäischen Kommission. „Die Untätigkeit des Bundesgesetzgebers wird den deutschen Steuerzahler Millionen Euro kosten. Ich fordere das BMJ auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zur Kenntnis zu nehmen und zügig zu handeln. Die Regelung der Vorratsdatenspeicherung ist zwingend geboten und duldet keinen Aufschub."


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