[image=5e1764c3785549ede64ccdce]„Wir freuen uns, dass das wichtige Gesetz zur inklusiven Beschulung aller Kinder mit Behinderungen im Kultusausschuss heute mit so breiter Mehrheit verabschiedet worden ist. Damit haben die Fraktionen von CDU, FDP und SPD gezeigt, dass sie sich ihrer hohen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind“, sagte der schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Karl-Ludwig von Danwitz.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Klare wies darauf hin, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. „Es ist ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes, dass alle öffentlichen Schulen Niedersachsens inklusive Schulen werden und eine Barrierefreiheit gewährleistet wird. Die Barrierefreiheit muss in den Köpfen aller Menschen stattfinden“, betonte Klare.
Der schulpolitische Sprecher von Danwitz wies nach der Verabschiedung des Gesetzes darauf hin, dass Niedersachsen mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle übernehme. Mit der grundsätzlichen Wahlfreiheit der Eltern werde dem Inklusionsprozess in besonderer Weise Rechnung getragen. „Die Eltern können ihr Kind mit einer Behinderung künftig auf die Schule ihrer Wahl schicken“, erläuterte von Danwitz.
Ebenso wies von Danwitz darauf hin, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf bei der Bildung von Klassen doppelt gezählt würden. Damit würden die Bedingungen für eine gute Inklusionsarbeit geschaffen. Von Danwitz begrüßte die gute Zusammenarbeit mit der SPD-Landtagsfraktion. „Wir haben gemeinsam Veränderungen zum ersten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, die auch auf Anregungen und Vorschläge aus der Anhörung zurückgehen. Die Umsetzung der Inklusion generell ist eine so umfassende Aufgabe, die sich nur in einem sehr langen Zeitraum umsetzen lässt“, sagten Klare und von Danwitz abschließend.
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