CDU-Seniorenunion - Vortrag zum Thema Grundgesetz


Beim bemühen, über die Regeln des Zusammenlebens zu diskutieren stand bei der CDU-Seniorenunion im Kreisverband Wolfenbüttel, das Grundgesetz im Mittelpunkt. Foto: Dieter Lorenz
Beim bemühen, über die Regeln des Zusammenlebens zu diskutieren stand bei der CDU-Seniorenunion im Kreisverband Wolfenbüttel, das Grundgesetz im Mittelpunkt. Foto: Dieter Lorenz | Foto: Lorenz



Wolfenbüttel. Beim bemühen, über die Regeln des Zusammenlebens zu diskutieren stand bei der CDU-Seniorenunion im Kreisverband Wolfenbüttel, das Grundgesetz im Mittelpunkt. Kreisvorsitzende Monika Bötel begrüßte dazu Bernhard Ehlers als Referent und Diskussionsleiter.

Die Kreisvorsitzende hatte für jeden Teilnehmer eine Textausgabe verteilt, so konnte jeder die vorgetragenen Informationen gleich nachlesen. „Wenn eine Straße gebaut ist, weiß jeder wo es lang geht“. Wie kam es zur Straße „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland? Antworten hatte dazu Bernhard Ehlers. Dieser erklärte: Nach Ende des Nationalsozialismus 1945 mußte eine neue Ordnung geschaffen werden. Die drei westlichen Besatzungsmächte beauftragten einen Parlamentarischen Rat, der aus den Landtagen gebildet wurde, ein Grundgesetz zu formulieren, das von den Landtagen ratifiziert wurde. Nach langer Diskussion und verschiedenen Konferenzen entstand das Gesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Zunächst galt es nur für die von den USA, Großbritannien und Frankreich besetzten Gebiete. Das Gebiet der sowjetisch besetzten Zone, die spätere DDR, hatte ihre eigenen Regeln. Erst nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde das Grundgesetz auch für jenen Teil verbindlich und darum gilt es jetzt in ganz Deutschland.

Der Name Grundgesetz blieb erhalten. Es gilt als die Deutsche Verfassung. Das Wollen der Mütter und Väter des Grundgesetzes wird in der Präambel deutlich: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“Herausragend sind die Grundrechte . So gilt zum Beispiel im Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar, Artikel 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit, Artikel 16a: Asylrecht und Artikel 14: Eigentum verpflichtet. Nach Artikel 79 (3) sind Änderungen unzulässig, die die in den Artikeln 1 bis 20 festgelegten Grundsätze berühren. Dies gilt auch für die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung. Was in der Verfassung steht, ist eine Sache. Eine andere ist die Frage, ob und wie die in ihr formulierten Werte auch verwirklicht werden. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht, wenn es denn zur Entscheidung angerufen wird. In den 67 Jahres seines Bestehens gab es 60 Grundgesetzänderungen. Die Mitwirkung und Verpflichtung der Parteien Artikel 21 und daraus auch die Arbeit der Seniorenunion kamen in der Diskussion zur Sprache.

Monika Bötel dankte Bernhard Ehlers und brachte zum Ausdruck, dass die Seniorenunion jetzt etwas Grundgesetzfester geworden sei. „Das war interessant, schön wäre, wenn demnächst auch die Niedersächsische Verfassung zur Sprache käme“ bemerkte ein Teilnehmer. Zum Abschluss des 1. Halbjahres startet die Senioren-Union zu einer Kulturtagesreise am 27. Juni nach Hildesheim, Treffpunkt um 10.3o Uhr auf dem dortigen Marktplatz.


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