Region. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf der Einkommensteuerreform muss laut Ansicht der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade nachgebessert werden. Darauf weist die Handwerkskammer in einer Pressemitteilung hin.
„Es ist seit mehr als zehn Jahren gute Praxis, die Steuertarife an die Inflation anzupassen und somit die kalte Progression auszugleichen. Wenn die Tarifverschiebung jetzt deutlich dahinter zurückbleibt, werden viele Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten statt Entlastungen eine Steuererhöhung durch die Hintertür bekommen,“ warnt Matthias Steffen, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.
Lohnplus reicht nicht aus
Steigen zum Ausgleich der Inflation die Löhne und Gehälter und damit die Einkommen, wird auch ein prozentual höherer Steuersatz fällig. Werden die Einkommensteuertarife nicht regelmäßig angepasst, kommt es so zu einer schleichenden Steuererhöhung, der sogenannten kalten Progression. In der Folge reicht das Lohnplus nicht aus, um die Teuerung auszugleichen.

Matthias Steffen, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Foto: Fotostudio Sascha Gramann
Und auch die Investitionsmöglichkeiten der meisten Unternehmen werden durch die höhere Besteuerung geschwächt. „Unsere Handwerksbetriebe sind zu mehr als 80 Prozent Personenunternehmen. Für sie ist die Höhe der Einkommensteuer maßgeblich für Investitionen und die Zukunftssicherung des Betriebes. Die Steuertarife müssen nochmal nachgebessert werden,“ fordert Steffen.
Gezielte Entlastungen gefordert
Neben dem vollständigen Ausgleich der kalten Progression fordert der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer weitere gezielte Entlastungen für Personenunternehmen bei der anstehenden Einkommensteuerreform. „Um Doppelbelastungen zu reduzieren, gibt es die Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Das funktioniert jedoch nur bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent. In vielen Kommunen liegen die Gewerbesteuerhebesätze inzwischen deutlich darüber.“
Ein konkreter Vorschlag: Der in Paragraph 35 Einkommensteuergesetz (EStG) festgeschriebene Anrechnungsfaktor sollte von 4,0 auf mindestens 4,5 hochgesetzt werden. „Angesichts der angespannten Finanzsituation in vielen Kommunen dürfte es unwahrscheinlich sein, dass Gewerbesteuersätze in der Breite gesenkt werden. Über verbesserte Anrechnungsmöglichkeiten im Einkommensteuerrecht gäbe es so zumindest die Möglichkeit, die überwiegende Mehrheit der Betriebe vor Ort zu entlasten“, sagt Steffen.

