CDU: "Weniger Bürokratie für Bauherren, mehr Sicherheit in Wohnungen" - Neue Niedersächsische Bauordnung




Bauen wird in Niedersachsen künftig sowohl für Bauherren als auch beteiligte Unternehmen unbürokratischer. Davon sind die stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Heidemarie Mundlos und der Abgeordnete Dr. Max Matthiesen angesichts der heutigen Verabschiedung der neuen Niedersächsischen Bauordnung überzeugt.

Mundlos sagte: „Neben der Rechtsvereinfachung bringen wir auch die Deregulierung im Bauordnungsrecht voran.“ Das „vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ werde zum Regelverfahren. Laut Matthiesen hätten die Bauherren damit mehr Freiheit und Eigenverantwortung, gleichzeitig würden die Bauaufsichtsbehörden entlastet.

Ein weiterer Kernpunkt der Gesetzesnovelle sei die Einführung der Rauchmelderpflicht in Neubauwohnungen. Schlafräume und Kinderzimmer aber auch Flure, die als Rettungsweg dienen, müssen künftig mit mindestens je einem Rauchmelder ausgestattet werden. Die Pflicht zum Einbau obliege dem Eigentümer der Wohnung, der Mieter müsse die Geräte funktionsfähig halten. „Mit der Rauchmelderpflicht machen wir Niedersachsens Wohnungen sicherer, die Menschen werden rechtzeitig gewarnt, sollte ein Feuer unter ihrem Dach ausbrechen“, sagte Mundlos. Für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zum Rauchmeldereinbau bis zum 31. Dezember 2015.

„Mit dem Gesetz sorgen wir auch für eine höhere Familienfreundlichkeit in Niedersachsen“, sagte Matthiesen: Schließlich müsse künftig beim Bau von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ein Kinderspielplatz angelegt werden. Außerdem halbiere sich der Regelabstand zwischen einzelnen Gebäuden und Bauten von einer ganzen auf eine halbe Gebäudehöhe. Mundlos: „Dadurch gewährleisten wir einen Mindeststandard und geben den Bauherren gleichzeitig größtmögliche Gestaltungsfreiheit.“

Die neue Niedersächsische Bauordnung wird zum 1. November 2012 in Kraft treten. Abweichend davon treten unter anderem die neuen Regelungen zu den Grenzabständen, den Rauchmeldern und den Kinderspielplätzen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.


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