Corona-Krise: Gemeinde Schladen-Werla will Unternehmen steuerlich entlasten

Die Gemeinde Schladen-Werla will aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von betroffenen Unternehmen treffen.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

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Schladen. Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten schwierigen wirtschaftlichen Situation werden von der Gemeinde Schladen-Werla steuerliche Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen ergriffen. Unmittelbar und erheblich betroffene Steuerpflichtige können ab sofort unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern oder auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer bei der Gemeinde stellen. Die entstandenen Schäden müssen wertmäßig nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Dies teilt die Gemeinde Schladen-Werla mit.


Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen würden keine strengen Anforderungen gestellt. In der Regel werde auf Stundungszinsen verzichtet werden. Ein Antragsformular könne von der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen oder per E-Mail info@schladen.de angefordert werden.

Für Fragen würden die Mitarbeiter im Fachbereich II, Finanzmanagement, gern zur Verfügung (05335 801-22) stehen.