Der Funkturm von Eilum: Bürger wussten von nichts

Der Landkreis Wolfenbüttel habe den Bau des Funkmastes genehmigt und einen dementsprechenden Vertrag mit der Telekom geschlossen.

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Der Funkturm in Eilum mit einem Transparent.
Der Funkturm in Eilum mit einem Transparent. | Foto: Privat

Eilum. Im November 2021 begannen auf dem Berg "Olla" über dem Dorfe Eilum Ausschachtugsarbeiten für ein damals noch unbekanntes Bauvorhaben. Kurz vor Weihnachten, wurde dann ein Fundament gegossen und begonnen, ein Gerüst aufzubauen. Damit hatte sich auch das Mysterium schnell wieder aufgeklärt: Es entsteht ein Funkmast. Doch die Bürger sollen von nichts gewusst haben.


"Nachfragen bei den Gemeinderatsmitgliedern ergaben, dass auch diese zunächst über das Vorhaben keine Auskunft geben konnten. Auch mehrere Anrufer bei der Samtgemeinde bekamen keine dezidierten Auskünfte über die Pläne", verrät Joachim Walter von der Bürgerinitiative "Über unsere Köpfe hinweg" im Gespräch mit regionalHeute.de.

Da die Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien, habe sich diese mit dem Ziel gegründet, für eine transparente Information und Beteiligung zu sorgen und vor eine "gesundheitsgefährdenden Funkstrahlung" zu schützen. Mit einer Flugblatt-Aktion und einer Unterschriftensammlung gegen den Funkturm, habe man bereits zu Beginn des Jahres versucht, die Menschen zu erreichen.


Auf der Ratssitzung des Ortsgemeinderats Kneitlingen am 18. Januar seien auch Mitglieder der Bürgerinitiative anwesend gewesen und hätten Fragen gestellt. Gemeindebürgermeister Matthias Olschack habe berichtet, dass die Mitglieder des Gemeinderats ebenfalls über die Baumaßnahme überrascht waren und sich zunächst in der Samtgemeinde Elm-Asse haben erkundigen müssen. Es habe dann eine Videokonferenz mit einem Telekommitarbeiter und auch der Samtgemeindevertretung stattgefunden. Auf Anfrage von regionalHeute.de berichtet der Landkreis, dass die Baugenehmigung bereits am 22. Juli 2021 an den Bauherren "DFMG Deutsche Funkturm GmbH" erteilt wurde.

Eine Gefahr für die Bürger?


Indessen sehe der Gemeinderat keine Gefahr durch die Funkstrahlung, sodass auch ein Gesundheitsmonitoring nicht vorgesehen sei. Ein Beweis für die Unschädlichkeit habe aber nicht erbracht werden können und es sei darauf hingewiesen worden, dass die Richtwerte für Strahlung eingehalten würden. Eine Gefahr bezüglich der Nähe zur Wohnbebauung in zirka 150 Meter sei ebenfalls nicht gesehen worden. Im Gegenteil: Es sei darauf verwiesen worden, dass solche Funkmasten normalerweise mitten im Ort aufgestellt würden, dies jedoch in Eilum nicht möglich gewesen sei. Außerdem gehe die Strahlungsausrichtung in Richtung Schöppenstedt und Weferlingen und nicht nach Eilum.

Für das Baugenehmigungsverfahren habe eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vorgelegen. Diese "ist der Nachweis zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern", so ein Pressesprecher des Landkreises gegenüber regionalHeute.de. Zuvor seien die Daten aus der Beantragung der Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur bewertet worden. Entsprechend den Regelungen der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) werde in der Standortbescheinigung für jede Sendeantenne ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die standort- und systembezogenen Sicherheitsabstände würden durch die Planung eingehalten.

Bürgerbeteiligung war nicht vorgesehen


Vonseiten des Bürgermeisters sei eine Informationsveranstaltung für Dienstag angeboten worden. Eine Teilnahme hatte die Bürgerinitiative aufgrund der 2-G-Plus-Regel abgesagt, allerdings seien dennoch einige wenige Teilnehmer vor Ort gewesen. Nun plant die Initiative eine eigene Informationsveranstaltung im März.


Doch weshalb war eine Bürgerbeteiligung an diesem Bauvorhaben nicht möglich gewesen? "Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das durchgeführte Baugenehmigungsverfahren nach Paragraph 64 Niedersächsischen Bauordnung nicht vorgesehen. Eine Stellungnahme der Gemeinde Kneitlingen ist mit dem Bauantrag eingegangen", heißt es diesbezüglich vonseiten des Landkreises. Auch eine direkte Informierung der Bürger sei in diesem Paragraphen nicht vorgesehen. Wann der Funkturm in Betrieb geht und ob dieser für den 5-G-Standard genutzt werde, darüber habe der Landkreis keine Informationen. Derzeit gebe es zudem laufende Genehmigungsverfahren für Funkmasten in Cramme, Hornburg und Destedt. Alle Standorte von Funkanlagen im Landkreis Wolfenbüttel können obendrein im Internet eingesehen werden.


In der Zwischenzeit ist ein Transparent am Funkmast angebracht worden, mit dem Motto: "Gesund leben ohne Strahlung". Ferner wolle die Bürgerinitiative "weiter am Ball bleiben" und nachhaken. Darüber hinaus wolle man sich sogar eine Rechtsberatung für eventuelle Klagen gegen das Bauprojekt und die Inbetriebnahme des Funkmastes einholen.


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