Die Rübenkampagne hat begonnen




Landkreis. Alle Jahre wieder Ärger mit verschmutzten und rutschigen Fahrbahnen während der Rübenernte? Das muss nicht sein, meinen die Mitarbeiter des Umweltamtes sowie des Tiefbaubetriebs im Landkreis Wolfenbüttel und geben Hinweise für Landwirte und Autofahrer. Am Freitag begann die Kampagne in der Zuckerfabrik in Schladen. Täglich rollen viele Rübentransporter durch das Kreisgebiet in Richtung Vorharz.

Alle Verkehrsteilnehmer werden in dieser Zeit dringend um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Während der Rübenkampagne muss mit langsam fahrenden Transportfahrzeugen gerechnet werden, die unerwartet von Feldwegen oder Feldausfahrten auf die Straße einbiegen könnten. Besonders bei Regenwetter sind die Straßen häufig stark verschmutzt, so dass die Reinigungsarbeiten der Landwirte mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Gefährlich sind auch auf der Fahrbahn liegende einzelne Rüben, die von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden können. Sie sollten auch damit rechnen, dass die Scheinwerfer und Leuchten der Rübenfahrzeuge verschmutzt und damit schlecht erkennbar sind. Gelegentlich werden einzelne Rübenanhänger auch einfach am Straßenrand abgestellt.

Wichtig für Landwirte: Viele Verkehrsunfälle sind im Herbst nachweislich darauf zurückzuführen, dass die Rübenfahrzeuge die Straßen erheblich verschmutzen. Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz hat jedoch derjenige, der eine Straße mehr als üblich verunreinigt, den Schmutz so schnell wie möglich zu beseitigen. Passiert dies nicht, muss der Verursacher mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Landwirte also ihre Fahrzeuge vor Verlassen des Ackergrundstückes so weit wie möglich säubern. Bei verzögerter Reinigung sind Landwirte dazu verpflichtet, mit Warnschildern und -lampen auf die Fahrbahnverschmutzung aufmerksam zu machen.

Einige landwirtschaftlichen Flächen liegen in gesicherten beziehungsweise festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Grundsätzlich ist hier das Lagern von Stoffen, die einen schadlosen Hochwasserabfluss beeinträchtigen könnten, verboten. In jedem Fall wird eine wasserrechtlichen Genehmigung benötigt. Ausgenommen hiervon ist das Zwischenlagern von Zuckerrüben für die Zuckerrübenabfuhr auf den Schlägen. Die Lagerplätze für die Zuckerrüben innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind einmalig mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abzustimmen. Die Rübenmieten sind im Hochwasserfall durch eine Abdeckung gegen Abschwemmen zu sichern.

Auskünfte hinsichtlich der Gewässer erteilt die Untere Wasserbehörde der Landkreisverwaltung unter der Telefonnummer 0 53 31 / 84-378, für den Bereich Straßen der Tiefbaubetrieb unter 0 53 31 / 84-103.


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