[image=5e1764bc785549ede64ccc78]Die Bildungspolitiker der niedersächsischen CDU- und FDP-Landtagsfraktionen, Dr. Karl-Ludwig von Danwitz und der Wolfenbütteler Björn Försterling, haben den SPD-Vorwurf zurückgewiesen, wonach es in Niedersachsen keine verbindliche Rechtssicherheit für die Betreuung von Unterdreijährigen mit und ohne Behinderung gäbe.
Von Danwitz sagte: „Wie gewohnt übt sich die SPD in gespielter Aufregung. Dass dadurch Eltern-Ängste geschürt und bekannte Fakten unter den Tisch fallen gelassen werden, scheint ihr völlig gleichgültig. Ein Blick in Zeitungen hätte genügt um zu erfahren, dass sich Kultusminister Althusmann und die kommunalen Spitzenverbände in einem Gespräch bereits auf die Rahmenbedingungen für die Krippenbetreuung für Kinder mit Behinderungen ab dem 1. August geeinigt haben. Damit ist auch ein nahtloser Übergang vom Modellprojekt integrative Krippen gewährleistet.“
Försterling sagte: „Schlampig ist allein der Umgang von Frau Heiligenstadt mit öffentlich zugänglichen Informationen. Ein Besuch der Internetseite des Kultusministeriums hätte weitergeholfen: Dort sind sämtliche Bedingungen der Kita-Träger zur Aufnahme von Kindern mit Behinderungen im Alter unter drei Jahren ab August 2012 aufgeführt.“
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