Wolfenbüttel. Der städtische Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt wird sich am kommenden Dienstag mit der Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Wolfenbüttel befassen. Grund ist, dass E-Autos zukünftig kostenlos im Stadtgebiet parken können sollen.
Die CDU hatte im Februar mit einem Antrag die Idee eingebracht, das Parken für Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Wolfenbüttel kostenlos zu machen. Dieser Vorschlag werde von der Stadt gefördert, heißt es in einer entsprechenden Vorlage der Verwaltung. Das 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz ermögliche es, Elektrofahrzeuge von Parkgebühren zu befreien. Entsprechend soll nun die Gebührenordnung angepasst werden und zeitnah in Kraft treten. Der Rat der Stadt wird am 6. Juli darüber entscheiden.
Freies Parken befristet
Laut Vorlage sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen in den Parkgebührenzonen I und II von den Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen befreit werden. Hierbei gelte jedoch eine Parkhöchstdauer von drei Stunden unter Benutzung der Parkscheibe. So soll einerseits den Nutzern von E-Mobilen ein besonderer Vorteil eingeräumt, gleichzeitig aber vermieden werden, dass dauerhaft parkende Behörden-, Firmen- oder Pendlerfahrzeuge den Parkraum in Wolfenbüttel zulasten der übrigen Verkehrsteilnehmer blockieren. Die Parkscheinautomaten in den Parkgebührenzonen I und II sollen mit Aufklebern versehen werden, die über die Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen informieren. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2026 befristet sein und gelte nicht für die Parkhäuser und die Parkpalette Karlstraße.
Die Parkzonen
Parkgebührenzone I gilt für folgende Straßen: Am Herzogtore, Anna-Vorwerk-Straße, Brauergildenstraße, Enge Straße, Fischerstraße, Große Kirchstraße (zwischen Kornmarkt und Kannengießerstraße), Harzstraße, Harztorwall, Holzmarkt, Kannengießerstraße, Kanzleistraße, Karlstraße, Kleine Kirchstraße, Kleiner Zimmerhof, Klosterstraße, Kreuzstraße, Lange Straße, Lauenstraße, Leibnizstraße, Lessingstraße, Lohenstraße, Michael-Praetorius-Platz, Neue Straße, Okerstraße, Reichsstraße, Rosenwall, Schiffwall, Schlossplatz, Schulwall, Schützenstraße (zwischen Sophienstraße und Friedrich-Ebert-Straße), Sophienstraße, Wallstraße und Ziegenmarkt.
Als Parkgebührenzone II gelten die Straßen und Plätze: Bahnhofsvorplatz (Stadtbücherei), Friedrich-Ludwig-Jahn-Platz, Landeshuter Platz und Robert-Everlien-Platz.
So elektrisch fährt die Stadt
In der Stadt Wolfenbüttel waren mit Stand vom 2. Juni 2022 insgesamt 41.100 Fahrzeuge und im gesamten Landkreisgebiet 106.762 gemeldet. Davon seien laut Stadtverwaltung in der Stadt 561 (1.305 Landkreis) reine Elektro-Fahrzeuge und 947 (1.889 Landkreis) Plug-In-Hybrid Fahrzeuge.
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