Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den „Entwurf des Gesetzes zum Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ – zur Einführung der so genannten „elektronischen Fußfessel“ – in den Landtag einzubringen.
Die Landesregierung hatte bereits am 18. August 2011beschlossen, dem Staatsvertrag zur Einrichtung der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) beizutreten.
„Der länderübergreifende Betrieb der GÜL vereinfacht die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und spart im Vergleich zu einer landeseigenen Struktur erhebliche Haushaltsmittel ein“, sagte dazu Justizminister Bernd Busemann. Vorgesehen sei, dass sich alle Bundesländer an der GÜL beteiligen. Der überwiegende Teil der Länder habe den Beitritt inzwischen bereits erklärt oder konkret angekündigt. Niedersachsen ist diesem Vertrag am 29. September 2011 beigetreten.
Nunmehr bedürfe es noch – so der Justizminister weiter – der Zustimmung des Landtages durch ein Zustimmungsgesetz. „Es ist angestrebt, es in das Januarplenum einzubringen und direkt in die Ausschüsse überweisen zu lassen. Dann könnte der Regelbetrieb der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Niedersachsen gegebenenfalls noch im ersten Quartal 2012 aufgenommen werden“, so Bernd Busemann.
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