Elf Schulen im Landkreis Wolfenbüttel von Infektionsschutzmaßnahmen betroffen

Während der Quarantäne werden die Schüler im Homeschooling unterrichtet.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Trotz steigender Coronazahlen will die Landesregierung die Schulen und Kindergärten geöffnet lassen und den Kindern damit das Recht auf Bildung ermöglichen. Um das Infektionsgeschehen so gering wie möglich zu halten, gibt das Kultusministerium verschiedene Szenarien und Maßnahem vor. Im Landkreis Wolfenbüttel befinden sich derzeit etliche Schulen in solchen Infektionsschutzmaßnahmen.


Zurzeit sind insgesamt elf Schulen im Landkreis Wolfenbüttel von infektionsschutzrechtlichen Anordnungen des Gesundheitsamtes Wolfenbüttel betroffen, die mindestens eine Lerngruppe betreffen. Das heißt, beispielsweise eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang. Außerdem ist die Kita und der Hort Varieta bis zum 2. Dezember in Quarantäne.

Die gesamte Grundschule Cramme befindet sich demnach noch bis zum 27. November im Szenario B (Wechselunterricht). Ebenso die gesamte Oberschule Sickte, die Carl-Gotthard-Langhans-Schule, die IGS Wallstraße, die IGS Schöppenstedt und die Große Schule und die Schule am Teichgarten.

Bis zum heutigen 24. November ist noch die Klasse 6.5 der Henriette-Breymann-Gesamtschule in Quarantäne. Auch Teile des 13. Jahrgang der Henriette-Breymann-Gesamtschule sind bis zum 25. November 2020 in Quarantäne. Außerdem befindet sich die gesamte Schule bis zum 27. November im Szenario B.

Die Klasse 11c und der Kurs if5 des Gymnasium im Schloss befinden sich ebenfalls bis zum heutigen Dienstag in Quarantäne. Die gesamte Schule ist außerdem ins im Szenario B gewechselt.

Die Klassen 4a und 4b der Erich-Kästner-Grundschule in Weddel sind bis zum 1. Dezember in Quarantäne, die Klasse 2c der Grundschule am Geitelplatz in Wolfenbüttel steht noch bis zum 2. Dezember unter Quarantäne.

Was ist das Szenario B?


Laut Corona-Verordnung des Landes müssen Schulen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 in Kombination mit einer Infektionsschutzmaßnahme an einer Schule zu „geteilten Klassen“, in der Regel für 14 Tage, übergehen. In diesem Wechselmodell kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist nicht länger erforderlich. Schüler, die sich nicht in der Schule befinden, werden im Szenario B verpflichtend zu Hause unterrichtet.


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