Ende der Gerüchte im JVA-Hungerstreik – Original-Forderungspapier liegt CelleHeute.de vor


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Fünf der insgesamt 37 Sicherungsverwahrten im niedersächsischen Justizvollzug lehnen nach Angaben des Justizministeriums weiterhin die Annahme der Anstaltsverpflegung in der JVA Celle ab. Ihr Gesundheitszustand sei aber nach wie vor stabil. Das hat das Niedersächsische Justizministerium soeben mitgeteilt. Einer der fünf Nahrungsverweigerer sei rein vorsorglich in das Justizvollzugskrankenhaus in Lingen verlegt worden, weil er an einer chronischen Grunderkrankung leidet.

Mit ihrer Aktion wollen die fünf Sicherungsverwahrten bessere Unterbringungsbedingungen für sich durchsetzen. Sie berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, nach der die Länder bis Mai 2013 den Vollzug der Sicherungsverwahrung mit einem deutlicheren Abstand zum Strafvollzug neu auszurichten haben. Unter anderem wurden in Gesprächen mit der Anstaltsleitung und Vertretern des Ministeriums sowie in einem schriftlichen Katalog mit 25 Punkten mehr Ausgänge ohne Fesselung, mehr private Gegenstände und Polstermöbel in den Hafträumen, die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen, Bezahlfernsehen, und Frauen auf der Station eingefordert.

„Einige der Forderungen sind bereits umgesetzt, andere in Arbeit. Grundlage dafür ist der Kriterienkatalog, den eine Arbeitsgruppe der 16 Bundesländer unter Federführung Niedersachsens erarbeitet hat“, erläutert ein Sprecher des Justizministeriums. So seien private Kleinmöbel, auch mit Polster, ein exklusiver Zugang zum Fitnessraum, ein längerer Aufenthalt im Freien unter anderem auf einem eigenen Freistundenhof, mindestens zwei Ausführungen pro Jahr und der Empfang von privaten Wäsche- und Kleidungspaketen erlaubt. Weitere Freizeitangebote wie z.B. Kochkurse, die Einrichtung eines Computerraumes auf der Station und regelmäßige Treffen mit den Angehörigen sollen noch in diesem Jahr ermöglicht werden. Eine Erhöhung des Taschengeldes werde im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen sei wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich. Auch in Zukunft unerfüllbar seien Forderungen wie Damenbesuch im Bereich der Sicherungsverwahrung, die Forderung nach Computern und Zubehör in den Hafträumen, soweit sie den unbeschränkten Internetzugang umfassen und die Forderung nach Getränken, soweit diese Alkohol enthalten. Zwischenzeitlich hätten die Sicherungsverwahrten ihre Forderungen allerdings auf vier Kernpunkte eingeschränkt: Die Verbesserung des Pfändungsschutzes, die Verdoppelung des Taschengelds, einen erweiterten finanziellen Rahmen für den Einkauf sowie mindestens vier Ausführungen pro Jahr.

„Unsere Bemühungen, den Sicherungsverwahrten ein klärendes Gespräch mit dem Präsidenten des Landgerichts Braunschweig anzubieten, waren leider nicht erfolgreich. Eine umfassende Information über die tatsächliche Rechtslage und die rechtlichen wie sachlichen Möglichkeiten hätte sicher helfen können, die Situation zu entspannen“, sagte der Sprecher.

Das Original-Forderungspapier sehen Sie, wenn Sie unter

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