Erhebliche Mängel auf Spielplätzen - Sofortiges Handeln gefordert

Nach Ansicht der CDU-Fraktion müsse das Thema prioritär behandelt werden. Notfalls sollte eine externe Vergabe geprüft werden.

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Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Wolfenbüttel. Um die Spielplätze in der Stadt Wolfenbüttel ist es nicht gut bestellt. Wie berichtet, hatte ein externer Gutachter 2021 eine Liste mit über 500 Mängeln erstellt. Auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion war diese im städtischen Bauauschuss Ende November diskutiert worden. Nun legt die CDU nach. In einem neuen Antrag, der jetzt in die Gremien gehen soll, wird die Verwaltung zum sofortigen Handeln aufgefordert.



Die Mängelliste ist lang (hier im Bürgerinformationssystem einsehbar). 135 Mal taucht darin die Einstufung "erheblicher Mangel auf". Einige Spielgeräte mussten aufgrund von Gefahr im Verzug sogar sofort stillgelegt und weitere nach einer technischen und wirtschaftlichen Betrachtung als "nicht mehr reparabel" eingestuft werden.

Notfalls extern vergeben


Die CDU-Fraktion beantragt daher, dass die Verwaltung eine nach Prioritäten geordnete Liste der zu sanierenden oder auszutauschenden Spielgeräte erstellt, beginnend mit den mit „Gefahr im Verzug" bis zu „erheblicher Mangel" gekennzeichneten Spielgeräten. Hierfür sollen die anfallenden Kosten ermittelt und die fehlenden Haushaltsmittel außerplanmäßig im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Sollte die Planung, Ausschreibung und Ausführung nicht im eigenen Haus durchgeführt werden können, solle eine externe Vergabe geprüft werden.

Bereits in der Bauausschusssitzung am 22. November hatte Ratsherr Leonhard Pröttel (Bündnis90/Die Grünen) den Antrag stellen wollen, dass die Verwaltung die benötigten Gelder ermitteln solle, die für eine Instandsetzung bis Ende 2023 benötigt würden. Pröttel hatte den Antrag aber zurückgezogen, nachdem Stadtbaurat Klaus Benscheidt erklärt hatte, das dies bis zu den Haushaltsberatungen wahrscheinlich nicht hinzubekommen sei. Eine Sanierung der Spielplätze würde in Dimensionen gehen, die man finanziell und planerisch nicht kurzfristig hinbekäme. Selbst die Ermittlung des Ausmaßes sei kurzfristig nicht machbar, da der Stadt das Personal dafür fehle oder sie andernfalls einen Mitarbeiter von anderen Aufgaben abziehen müsste.

"Pflichtaufgabe der Verwaltung"


Doch die CDU sieht die Verwaltung in der Pflicht. Laut UN-Kinderrechtskonvention von 1989 hätten Kinder ein Recht auf Spiel. Hierin heißt es: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben." Die Konvention sei 1992 in Deutschland in Kraft getreten und seitdem gültiges Recht. Demnach sei die Einhaltung eine Pflichtaufgabe, die der Verwaltung obliege, heißt es in der Begründung des CDU-Antrages.

Die CDU-Fraktion halte moderne und funktionstüchtige Spielgeräte in Kindergärten, Schulen und auf öffentlichen Spielplätzen für unverzichtbar. Kinder bräuchten frische Luft und sichere Spielgeräte im Stadtgebiet und allen Ortsteilen. Auf Spielplätzen lernten Kinder neben den motorischen Fähigkeiten unter anderem auch soziales Verhalten wie gemeinsames Spielen und gegenseitige Rücksichtnahme. Darüber hinaus müssten die Spielbereiche, gerade auf öffentlichen Spielplätzen, für Kinder verschiedenen Alters attraktiv sein. "Daher sind aus unserer Sicht gerade Spielplätze mit nur wenigen Spielgeräten schnellstmöglich zu sanieren", so die CDU abschließend.


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