Erhöhung der Hundesteuer - Rat hat entschieden

Die Steuersätze der Hundesteuer seien seit 2020 unverändert gewesen. Nun stand das Thema am gestrigen Mittwoch auf der Tagesordnung.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch die Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund beschlossen. Das berichtet die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemeldung.



Die Steuersätze der Hundesteuer seien seit 2020 unverändert gewesen. Beschlossen wurde nun eine Erhöhung der Steuer für den zweiten Hund von jährlich bisher 114 auf 132 Euro sowie für jeden weiteren Hund von jährlich bisher 138 auf 156 Euro. Auf eine Steuer für sogenannte „gefährliche Hunde“ werde derzeit ebenso verzichtet wie auf die Erhöhung der Steuer für den ersten Hund.

Die Entscheidung im Rat der Stadt fiel nahezu einstimmig aus. Dagegen stimmte lediglich Kerstin Glier (CDU), die im Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub und im Pinscher-Schnauzer-Klub e.V. aktiv ist. Andreas Bäumann (AfD) enthielt sich.

480 Hundehalter betroffen


Für die letztlich von der beschlossenen Erhöhung betroffenen 480 Hundehalter im Stadtgebiet bedeute die Anpassung nach fünf Jahren ohne Steuererhöhung eine jährliche Mehrbelastung von 18 Euro beziehungsweise 1,50 Euro monatlich, so die Stadt.

Kreisweiter Vergleich


Im kreisweiten Vergleich weisen die Gemeinden Sickte, Dettum, Evessen, Dorstadt und Heiningen mit Steuersätzen für Zweithunde zwischen 140 bis zu 200 Euro höhere Sätze aus. Bei der Steuer für jeden weiteren Hund liege die Stadt sogar im unteren Drittel des Landkreisgebiets. Die höchsten Steuersätze für jeden weiteren Hund weisen Dorstadt (300 Euro) und Heiningen (400 Euro) auf, betont die Verwaltung.

Überregionaler Vergleich


In einem regionalen Vergleich für Süd-Ost-Niedersachsen rangiere die Stadt Wolfenbüttel bei der Besteuerung von Zweit- und weiteren Hunden auf Rang 13 von 34. Spitzenreiter bei Zweithunden sei Göttingen mit einem Steuersatz von 240 Euro.

Die Hundesteuer sei keine Gebühr und keine zweckgebundene Einnahme (insbesondere kein Finanzierungsmittel zur Beseitigung von Hundekot), sondern ein allgemeiner Deckungsbeitrag für den städtischen Haushalt. Neben der wesentlichen Absicht der Einnahmenerzielung, trete lediglich nachgelagert das ordnungspolitische Anliegen einer Querfinanzierung der Reinigung öffentlicher Wege- und Grünflächen.

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