FDP: Kommunale Unterstützung für eine Schuldenbremse in der Verfassung




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Der FDP-Haushaltspolitiker Christian Grascha freut sich über die Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung. Grascha sagte nach der Anhörung im Haushaltsausschuss: „Die Kommunen sind mit FDP- und CDU-Fraktion einer Meinung, dass die Schuldenbremse in der Verfassung notwendig und sinnvoll ist. Deshalb setzen wir nach wie vor auf eine Verfassungsänderung und nicht nur auf eine Änderung der Landeshaushaltsordnung.“ In der Anhörung hatten die kommunalen Spitzenverbände eine Schuldenbremse lediglich in der Landeshaushaltsordnung als „politische Absichtserklärungen, die künftige Landtagsmehrheiten nicht binden“ bezeichnet.


Grascha machte darüber hinaus den Willen von FDP und CDU im Landtag deutlich, die Finanzsituation der Kommunen nachhaltig zu sichern. „Das funktioniert aber nur mit einer Einigung auf eine Verfassungsänderung, der sich SPD und Grüne nach wie vor verweigern. Die Verweigerungshaltung von Rot-Grün ist damit auch ein Affront gegenüber den Städten und Gemeinden“, so der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion. Grascha sieht die eigene Position nach der Anhörung im Ausschuss heute bestärkt: „Wir brauchen das scharfe Schwert einer Schuldenbremse ab 2017 und keine Gesetzesänderung im Taschenmesserformat. Deshalb setzen wir nach wie vor auf eine Verfassungsänderung. Eine Änderung der Landeshaushaltsordnung ist für uns nur eine kleine Lösung.“


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