[image=48178]FDP und CDU im Landtag erhöhen die Altersgrenze für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. „Wir haben uns auf eine Regelung 63 Plus geeinigt“, berichtet Jan-Christoph Oetjen, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „In Zukunft können also Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Alter von 63 Jahren in der Einsatzabteilung mitmachen. Es wird außerdem leichter möglich sein, Feuerwehrleute bei Bedarf auch darüber hinaus einzusetzen. Hier haben wir uns an der Regelung in Baden-Württemberg orientiert“, sagt Oetjen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich für eine höhere Altersgrenze eingesetzt. Die FDP-Fraktion hat die geplanten Änderungen heute beschlossen.
Zudem ist im neuen Brandschutzgesetz vorgesehen, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auch für die Brandschutzerziehung freigestellt werden können. „Wir halten das für sehr sinnvoll“, meint Oetjen, „wir gehen davon aus, dass das für die Brandschutzerziehung gerade junger Leute von Vorteil ist und die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr auch attraktiver macht.“ Außerdem sei im neuen Brandschutzgesetz die Doppelmitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr am Wohn- und Arbeitsort möglich. Auch damit verspreche man sich mehr Attraktivität für das Ehrenamt, so Oetjen.
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