Putzfrau löst mit Besen Feueralarm aus - Wer zahlt den Einsatz?

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Wer zahlt eigentlich den Einsatz bei einem Fehlalarm? Foto: Anke Donner
Wer zahlt eigentlich den Einsatz bei einem Fehlalarm? Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Die Feuerwehr Wolfenbüttel muss immer wieder zu Fehlalarmierungen ausrücken. So auch am vergangenen Montag, als eine Putzfrau versehentlich mit ihrem Besen die Brandmeldeanlage auslöste. Doch wer zahlt eigentlich diese Einsätze? Die Antwort darauf hat Stadtsprecher Thorsten Raedlein.


Wie die Feuerwehr auf ihrer Facebook mitteilte, löste während des dichten Schneefalls am Montagabend eine Brandmeldeanlage aus. Der Brandmeister vom Dienst, Tanklöschfahrzeug, Drehleiter und Rettungswagen fuhren zum Einsatzort "Am Exer". Die Ursache der Auslösung war allerdings kein Feuer, sondern eine Reinigungskraft, die mit ihrem Besen gegen einen Melder kam. Kein Einzelfall.Insgesamt sind bei der Feuerwehr im vergangenen Jahr 69 Alarmierungen durch ausgelöste Brandmeldeanlagen (BMA) aufgelaufen. Nicht selten handelt es sich dabei um Fehlalarmierungen. Wer für diese Einsätze aufkommt und was das so kostet, weiß Stadtsprecher Thorsten Raedlein.

Die Stadt Wolfenbüttel ist Träger der Feuerwehr Wolfenbüttel und demzufolge kommt die Stadt auch für die Kosten der Wehr auf - inklusive Einsatzkosten. Die Stadt kann aber Kosten für Feuerwehreinsätze und Fehlalarme weitergeben. Beispielsweise an den Verursacher. Wenn also Rechnungen für Fehlalarme gestellt werden, dann von der Stadtverwaltung, verrät Thorsten Raedlein. "Bei BMA-Auslösungen verfahren wir in der Regel so, dass ein Fehlalarm auf Kulanzbasis nicht berechnet wird. Dem Eigentümer der Anlage wird dann aber auch mitgeteilt, dass er zum Beispiel an der Anlage etwas in Ordnung bringen muss - das kommt eben auf den Auslösegrund an. Würde er dann diese Hinweise ignorieren und die Feuerwehr müsste erneut anrücken, würde es eine Rechnung geben. Bei böswilliger Alarmierung gibt es immer eine Rechnung - allerdings muss der Verantwortliche auch ermittelt werden können. Bei Heimrauchmeldern wird bei Fehlalarm keine Rechnung geschickt, es sei denn es ist Vorsatz im Spiel", so Raedlein.

Für einen Brandmelde-Fehlalarm berechnet die Stadt 145,70 Euro, für eine böswillige Alarmierung 288,80 Euro. Die Kosten sind in der Satzung der Stadt festgelegt.


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