Dettum. Die steigende Zahl von Flüchtlingen stelle Landkreise, Städte und Gemeinden vor immer größere Herausforderungen. Insbesondere die allseits gewünschte Betreuung von Flüchtlingen werde gegenwärtig zu einem erheblichen Teil durch Vereine und Verbände, Flüchtlingsinitiativen und viele ehrenamtlich tätige Privatleute gewährleistet.
Ehrenamtliche würden einen ganz wichtigen Teil der Flüchtlingsarbeit darstellen, sich finanziell und ideell engagieren und Zeit und Kraft in verschiedenste Projekte einbringen. Unterbringung und Wohnungseinrichtung, Beschaffung von Hausrat, Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge und Sprachunterricht seien ohne das ehrenamtliche Engagement vor Ort nach Aussagen der Kommunen kaum zu leisten. In Dettum informierte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg über die Betreuungsarbeit vor Ort, die von der Gemeinde unter Mithilfe von Bürgermeister Willi Dietzsch und vor allem durch das örtliche DRK geleistet wird. In einer offenen Diskussionsrunde stellten die Dettumer ihrem Abgeordneten ihre Arbeit vor, die angesichts der großen Zahl und der verschiedenen Nationalitäten in der Gemeinde betreuter Flüchtlinge nicht einfach zu bewerkstelligen sei. Willi Dietzsch lobte das ehrenamtliche Engagement, auch DRK-Ortsvereinsvorsitzender Dirk Ziegerer äußerte sich positiv zu den verschiedenen Aktivitäten. Ein Gesprächsthema war die Frage nach einer Beschäftigung der betreuten Gäste, hier hat Frank Oesterhelweg konkrete "Arbeitsaufträge" mit auf den Weg bekommen.
Unlängst hatte Oesterhelweg in einer von ihm organisierten Runde mit Hauptverwaltungsbeamten die Situation in Landkreisen und Gemeinden erörtert. Unklar sei dabei auch der Versicherungsschutz für dieses zivilgesellschaftliche Engagement vieler Menschen im Lande. Im betreffenden Gespräch stellten sich auch kommunale Hauptverwaltungsbeamte hier noch Fragen, ob und ggf. wie Ehrenamtliche in der Flüchtlingsbetreuung über Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherungsverband oder auf anderem Wege versichert seien. Vor diesem Hintergrund stellt Oesterhelweg an die Landesregierung die Frage, unter welchen Voraussetzungen ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingsbetreuung versichert ist, beispielsweise hinsichtlich der üblichen Tätigkeiten der Ehrenamtlichen und der Versicherungsarten wie unter anderem Unfallversicherung oder Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung. Außerdem stelle sich für den Fall, dass, falls es keinen oder nur geringen Versicherungsschutz gäbe, wie die Landesregierung sicherstellen wolle, dass die Ehrenamtlichen entsprechenden Schutz erhalten?
Er fragt auch, wie sich dieser Schutz gestalte, welche Bedingungen wie bspw. Anzeige- oder Meldepflichten der Ehrenamtlichen zu erfüllen und wie dabei vorzugehen sei. Außerdem fragt Oesterhelweg, wie die Landesregierung bestehende Unklarheiten bei Kommunalverwaltungen, Verbänden und Ehrenamtlichen über Versicherungsfragen für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsbetreuung beseitigen wolle.
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