Frühjahrsaktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit - Kontrollen der Kommunen und des Zolls: 475 Verdachtsfälle




In einer landesweit abgestimmten Aktion haben die Landkreise, großen selbständigen Städte und kreisfreien Städte gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der einzelnen Hauptzollämter vom 22. bis 25. April 2013 Schwerpunktkontrollen gegen die Schwarzarbeit durchgeführt. Die Kontrollen wurden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden sowie der Jobcenter und der Rentenversicherung unterstützt. An der vom niedersächsischen Wirtschaftministerium und der Bundeszollverwaltung koordinierten Großaktion waren 269 Fahnder an vielen Orten in Niedersachsen zeitgleich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Einsatz. Insgesamt wurden 587 Objekte, 2730 Personen und 1131 Betriebe kontrolliert.

Der Schwerpunkt der Kontrollen lag dabei auf Baustellen (z. B. Neubaugebiete, Industriebauten, Straßen- und Tiefbau, Wohn- und Geschäftsgebäuden) und Betrieben im Handwerksbereich, wie Maurer und Betonbauer, Trockenbauer, Estrichleger, Zimmer und Dachdecker, Maler und Lackierer, Kfz-Werkstätten und Friseurgeschäften. Darüber hinaus wurden aber auch gezielt Gaststätten und Spielhallen sowie selbständige Beschäftigte im Bauarbeitsbereich sowie Garten- und Landschaftsbau (GALA) angesteuert. Der Zoll überprüfte die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Der Zoll hatte dabei besonders die Aufdeckung von Leistungsmissbrauch sowie von branchenbezogenen Verstößen gegen den tariflich geltenden Mindestlohn und „Sofortmelde-" und „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren" im Visier.

Im Rahmen des Großeinsatzes wurden Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen in 475 Fällen, davon in 60 Fällen gegen die Gewerbeordnung und in 99 Fällen gegen die Handwerksordnung, überprüft. In 130 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 68 Fällen weiter ermittelt. Darüber hinaus besteht in 22 Fällen der Verdacht, dass die Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird noch in 94 Fällen unter anderem wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit, Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermittelt.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies sieht in der Bekämpfung der Schwarzarbeit eine sehr wichtige gesellschaftliche und politische Aufgabe. „Angesichts des enormen volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Schadens steht die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Fokus der niedersächsischen Landesregierung", hebt der Minister hervor. Diese Aufgabe sei besonders für das Handwerk wichtig, um die gesetzestreuen Handwerker und andere Betriebsinhaber vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz zu schützen. Der Minister betont: „Ich sehe in der Bekämpfung der Schwarzarbeit auch eine wichtige Wertschätzung der GUTEN ARBEIT und ein ordnungspolitisches Anliegen."

Ermittlungsergebnisse aus den einzelnen Regionen

Im Bereich der Regierungsvertretung Braunschweig waren insgesamt 36 Fahnder der Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel und der Städte Braunschweig, Goslar, Salzgitter und Wolfsburg sowie 17 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Es wurden 108 Objekte mit insgesamt 163 Betrieben und 331 Personen kontrolliert und dabei 113 mutmaßliche Verstöße festgestellt. In der Stadt Braunschweig versuchte ein bulgarischer Arbeiter, während der Kontrolle zu flüchten. Der Fluchtversuch konnte durch die Beamten des Zolls vereitelt werden.

Im Bereich der Regierungsvertretung Oldenburg waren insgesamt 48 Fahnder der Landkreise Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Gr. Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und der Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven, Lingen und Norden sowie 58 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Bremen, Oldenburg und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 219 Objekte mit insgesamt 418 Betrieben und 1071 Personen kontrolliert und dabei 149 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Bei einem serbischen Transport-Subunternehmer in der Stadt Delmenhorst besteht der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Der Fall wird vom Hauptzollamt Bremen weiterverfolgt.

Im Bereich der Regierungsvertretung Lüneburg waren insgesamt 16 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 51 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen und des Hauptzollamtes Hannover im Einsatz. Es wurden 125 Objekte mit insgesamt 293 Betrieben und 683 Personen kontrolliert und dabei 85 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Im Landkreis Cuxhaven wurden bei den Kontrollen 8 Arbeiter rumänischer Herkunft angetroffen, die keine Arbeitserlaubnis hatten.

Im Bereich der ehemaligen Regierungsvertretung Hannover waren insgesamt 23 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hameln, Hannover und Hildesheim sowie 20 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 135 Objekte mit insgesamt 257 Betrieben und 645 Personen kontrolliert und dabei 128 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Die Fahnder im Landkreis Hameln-Pyrmont ermitteln in 4 Fällen wegen Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und wegen Verstößen gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Zur Einordnung: Die gemeinsamen Aktionstage mit dem Zoll werden zweimal jährlich durchgeführt. Gegenüber den beiden Aktionszeiträumen im Vorjahr (2012) waren mehr Fahnder eingesetzt: 269 gegenüber (250 + 254). Es wurden auch mehr Personen (2730) und Betriebe (1131) kontrolliert als bei den Aktionstagen 2012. (Personen: 2208 + 2164) - (Betriebe: 921 + 859). Die festgestellten Verdachtsfälle gegen die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sind dem verstärkten Einsatz entsprechend auf 475 Fälle gestiegen gegenüber dem Vorjahr (416 + 424 Fälle).

Die Frühjahrsaktionstage 2013 können daher als erfolgreich im Kampf gegen die „Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft" bezeichnet werden.

Alle Verdachtsfälle werden nun näher überprüft. Bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.


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