Offenbar plagt die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ein schlechtes Gewissen. In einer soeben veröffentlichen Presseerklärung heißt es (wir veröffentlichen im Original-Wortlaut ungekürzt und unkommentiert):
“Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) legt Wert auf die Feststellung, dass sie nicht die Kunden des metronom sondern das Unternehmen bestreikt. Und zwar erneut deshalb bestreikt, da die metronom in der zweiten Verhandlungsrunde am 17. Juni 2011 den Abschluss eines inhaltsgleichen Bundesrahmentarifvertrages sowie eines Betreiberwechseltarifvertrages verweigert hat. Dadurch wieder Zugausfälle und Verspätungen infolge von Arbeitskampfmaßnahmen zu Lasten der Kunden in Kauf nimmt. Allein der Zugausfall beträgt mehr als 2 Drittel aller Zugleistungen!
Bezeichnend für die Professionalität der metronom–Geschäftsführung ist dabei, dass diese daraufhin den Versuch gestartet hat, stattdessen „Tarifvertragsverhandlungen“ mit dem Betriebsrat aufzunehmen. Denn dies verstößt gegen das Betriebsverfas-sungsgesetz, da deren Inhalte nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein können. Ein scheinheiliger aber unverschämter Versuch, wohlwissend, dass Tarifver-tragsverhandlungen und Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang zueinander stehen, Arbeitskampfmaßnahmen seitens des Betriebsrates anders als durch Gewerkschaften jedoch unzulässig sind.
Wir weisen darauf hin, dass zur Erteilung von Auskünften zu einem etwaigen konkre-ten Zugausfall oder einer Verspätung, selbstverständlich nicht die GDL sondern ausschließlich metronom befugt ist.
Die Geschäftsleitung hat zuletzt den Eindruck erweckt, infolge einer von ihr behaupteten zurückgehenden Streikbereitschaft auf die Konsequenzen eines Streiks zunehmend besser vorbereitet zu sein. Inwieweit auch dies den Tatsachen widerspricht, können Reisende am besten beurteilen.
Die Forderungen der GDL sind unter anderem:
- Absicherung der Arbeitsplätze beim Wechsel des Betreibers im Schienenper-sonennahverkehr (SPNV)
- soziale Absicherung bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit, beispielsweise nach traumatischen Ereignissen während der Dienstausübung (Suiziden und Personenunfällen)
-ein einheitliches Entgeltniveau zur Absicherung gegen Lohndumping
Die metronom lehnt es noch immer ab, mit der GDL hierzu einen inhaltsgleichen Rahmentarifvertrag und einen Betreiberwecheltarifvertrag abzuschließen. Lokomotiv-führer tragen die Verantwortung für die Reisenden im Zug und für millionenschwere Güter – und dies zu jeder Tages- und Nachtzeit. Nur Lokomotivführer, die angemessen bezahlt werden und sozial verträgliche Arbeitsbedingungen und -zeiten haben, können motiviert ihre Arbeit verrichten. Dies dient auch den Reisenden!”
Leider ist von der GDL nicht zu erfahren, ob und wann der Streik beendet wird. Bahnkunden rätseln derweil nach dem Vorteil, formaljuristisch selbst nicht bestreikt zu werden.
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