Vahlberg. Der Rat der Gemeinde Vahlberg hat auf seiner Sitzung am 16. März eine Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche für die zurückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II verabschiedet. Das berichtet sie in einer Pressemitteilung. Die Verwaltung der Samtgemeinde Elm – Asse wurde beauftragt, die Resolution an alle Ratsmitglieder in allen Räten der Samtgemeinde zu versenden. Der Rat wünscht sich, dass möglichst viele Räte im Landkreis Wolfenbüttel diese Resolution unterstützen oder eine eigene mit ähnlichen Forderungen verabschieden.
Die Gemeinde fordert in der Resolution einen wissenschaftlichen Standortvergleich von Asse-nahen und -fernen Standorten, der gleichzeitig eine vergleichbare Untersuchung von Standorten mit größeren Abständen zur Wohnbebauung beinhaltet und dass grundsätzlich die Stellungnahmen der "Arbeitsgruppe Optionen Rückholung“ (AGO) intensiv zu beleuchten sind. Dieses habe seitens der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ernsthaft, fundiert und zeitnah zu erfolgen, vergleichbar einem wissenschaftlichen Peer-Review.
Gesundheitsmonitoring gefordert
Ferner möchte sie, dass die Eingriffe in das nach Europarecht geschützte Fauna-Flora-Habitat (FFH) an der Asse auf das absolut notwendige Maß begrenzt und keine großflächigen Abholzungen vorgenommen werden. Dem Gemeinderat nach würden diese Eingriffe bei der aktuellen Planung nicht auf ein Mindestmaß begrenzt. Folgeschäden würden von der BGE nicht berücksichtigt. Durch die entsiegelten Flächen müsse zudem damit gerechnet werden, dass sich bei Starkregen Schlammlawinen in die Ortschaften Remlingen und Groß Vahlberg ergießen.
Um die Strahlenbelastung zu minimieren, soll keine oberirdische Charakterisierungs- und Konditionierungsanlage errichtet werden. Obendrein wünscht sie sich eine Dokumentation der radioaktiven Umgebungsstrahlung und ein dauerhaftes umfassendes Gesundheitsmonitoring vor Baubeginn mit jährlicher Berichterstattung. Da das Geburtenverhältnis zwischen Jungen und Mädchen in der Umgebung signifikant verändert sei, fordert der Rat, solle dieses vor Beginn der Rückholung initiieren werden.
Eine sofortige und zielorientierte bundesweite Suche nach einem Endlager für diese radioaktiven Abfälle ist ebenso ein Bestandteil dieser Resolution. Wenn der geforderte Standortvergleich ergeben hat, dass das ein Zwischenlager an der Asse errichtet wird, fordert die Gemeinde außerdem eine rechtssichere Beschränkung des Zwischenlagers auf nur aus Asse II zurückgeholten Atommüll durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Auch eine Beschränkung auf eine maximale, nicht verlängerbare Nutzungsdauer der gesamten Anlage wird gefordert.
Behälter sollen nicht geöffnet werden
In der ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung verabschiedeten Resolution steht in der Begründung, dass die Standortauswahl des Zwischenlagers für den aus der Asse zurückgeholten Atommüll auf aktuellen wissenschaftlichen und somit für die Bevölkerung nachvollziehbaren und reproduzierbaren Abwägungen zu erfolgen habe. Um die gesundheitlichen Belastungen durch Radioaktivität zu
minimieren, sollen die Behälter mit dem Atommüll über Tage nicht mehr geöffnet werden.
Diese Forderung ist dem Gemeinderat wichtig, da etwa in den Jahren 2002 bis 2009 in der ehemaligen Samtgemeinde Asse dreimal so viele Frauen an Schilddrüsenkrebs und doppelt so viele Männer an Leukämie oder Blutkrebs erkrankten als zu erwarten gewesen wäre. Um die reale Erhöhung der Strahlenbelastung zu dokumentieren, sei schon heute die aktuelle radioaktive Umgebungsstrahlung zu ermitteln. Das Minimierungsgebot beim Strahlenschutz müsse auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte mit Leben gefüllt werden.
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