Kritik an Rückholplan der BGE: Asse II-Koordinationskreis sieht eklatante Mängel

Am heutigen Freitag stellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in einem Livestream den Rückholplan zu Asse II vor. Bereits jetzt sieht der Asse II-Koordinationskreis große Schwächen in der Umsetzung, wie eklatante Mängel in der Betrachtung des Berg- und Atomrechts und dem Schutz der Bevölkerung in asse-nahen Standorten von potentiellen Zwischenlagern.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Der Asse II-Koordinationskreis weist den sogenannten „Rückholplan“ der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 19. Februar für die Rückholung von Atommüll aus der Schachtanlage Asse II als völlig unzureichend und fehlerhaft zurück. Dies berichtet der Asse II-Koordinationskreis in einer Pressemitteilung.


"Dieses Dokument ist nicht viel mehr als eine Aneinanderreihung von überwiegend alten Berichten und Studien, die längst bekannt sind. Es beschreibt die Grundvoraussetzungen, den Ist-Zustand und die vorhandenen Konzeptplanungen sowie weitere Vorstellungen zur Rückholung und eine Standortbestimmung für ein Zwischenlager. Eine professionelle Projektplanung ist das nicht", erklärt der Koordinationskreis.

Dieser Rückholungsplan sei mit vielen rechtlichen und fachlichen Fragezeichen versehen. "Übrig bleiben könnte die Errichtung einer Konditionierungsanlage und eines Langzeit-Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll an der Asse, ohne dass je die Rückholung des Atommülls genehmigt werden kann. Damit allein wäre der Region nicht gedient. Die Versuchung wäre groß, diese Konditionierungsanlage und das Zwischenlager für anderen Atommüll zu nutzen, beispielsweise als Eingangslager für Schacht Konrad", so die Kritik der Atomkraftgegner am Rückholplan der BGE.

Der Asse II-Koordinationskreis hat seine wesentlichen Kritikpunkte im Folgenden aufgeschlüsselt.


1. "Es fehlt ein professionelles Projektmanagement mit einem ständig zu überarbeitenden Zeit- und Masterplan (zum Beispiel Netzplan)."

2. "Es fehlt die Klärung der rechtlichen Situation für eine genehmigungsfähige Rückholung und es fehlt die aktuelle Konsequenzenanlyse im Rückholungsplan."

3. "Es fehlen genaue Beschreibungen, wie der Betreiber dem Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung gerecht werden will." Dieses sieht vor, dass nicht nur die Grenzwerte eingehalten werden, sondern alle nur möglichen Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Strahlendosen weiter zu senken, die nach außen dringen.

4. "Die GNS/WTI–Studie („Standortunabhängiges Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus Asse II“) zur Minimierung von Freisetzungen radioaktiver Stoffe wurde im Rückholungsplan nicht berücksichtigt. Das heißt: Es fehlt eine Planungsvariante, bei der eine Probenahme und Messungen von Radionukliden unter Tage vorgenommen werden – vor der Umverpackung, um unnötiges Öffnen von Atommüll-Umverpackungen zu vermeiden."

5. "Es fehlt ein fairer Vergleich zwischen konkreten Zwischenlagerstandorten mit Konditionierungsanlage. Asse-nah einerseits und andererseits mindestens zwei konkreten asse-fernen Zwischenlagerstandorten mit größeren Abständen zur Wohnbebauung (mindestens vier Kilometer) als bei den möglichen asse-nahen Standorten, zum Beispiel auf bundeseigenen Liegenschaften.
Hierbei sei eine fachliche Störfallbetrachtung mit Einwirkung von außen (Flugzeugabsturz eines großen Verkehrsflugzeuges) zu Zwischenlager und Konditionierungsanlage mitzubeachten."

6. "Der Vergleich zwischen Atommüll-Transporten und Atommüll-Zwischenlager nur bezüglich der Direktstrahlung ist völlig unzureichend, da die Anwohner eines Zwischenlagers samt einer Konditionierungsanlage viel stärker über die Ableitungen radioaktiver Teilchen radioaktiv belastet werden als über Direktstrahlung."

7. "Es fehlen weiterhin notwendige Analysen, die vor einer Standortentscheidung zu Zwischenlager und Konditionierung zu klären sind:
a) Es fehlt die Betrachtung und Bewertung der Prozesse und der radioaktiven Belastungen, die diese für die Anwohner von Pufferlager, Konditionierung, Zwischenlager mit sich bringen.
b) Es fehlt die Berücksichtigung der radiologischen Dauerbelastung der oberirdischen Anlagen über den Gesamtzeitraum der Rückholung und Zwischenlagerung, mitsamt der Anreicherung von Radionukliden in der Biosphäre.
c) Es fehlt die Festlegung der Endlagerbedingungen für den Atommüll aus Asse II. Insoweit ist derzeit eine Konditionierung nur für einen Transport in ein Zwischenlager sinnvoll."

"Keine ausreichende Klärung rechtlicher Aspekte im Rückholplan"


"Die wichtigsten rechtlichen Fragen zur Rückholung werden im „Rückholplan“ nur nebenbei angesprochen und nicht geklärt.

So werde nur darauf hingewiesen, dass nach Bergrecht die Sicherheitsabstände von 150 Metern bei aufzufahrenden Stecken und Grubenbauen wohl nicht eingehalten werden können. Wie der Betreiber von Asse II jedoch angesichts dessen für seine Planungen die Genehmigung erlangen will, wird nicht dargestellt. Auch wurde nicht beschrieben, ob der Bereich unter der 800-Meter-Sohle schon ausreichend erkundet wurde.

Zum Atomrecht beschreibt der Betreiber, dass die Konsequenzenanalyse nach der neuen Strahlenschutzverordnung, das heißt angeblich realitätsnah statt konservativ (mit Sicherheitsreserven) berechnet wird. Doch auch hier zeigt die BGE nicht auf, wie sie damit die Rückholung genehmigt bekommen will.

Durch die neue Strahlenschutzverordnung von 2019 werden sowohl die radioaktiven Ableitungswerte (in Bequerel) mit einem anderen Modell und anderen Randbedingungen als auch die Belastungswerte (in Sievert) dermaßen heruntergerechnet, so dass gegebenenfalls wohl bei künftigen Berechnungen auch für das alte Flutungskonzept (GSF/Helmholz) keine Grenzwertüberschreitung mehr herauskäme. Ein derart schöngerechneter Sicherheitsnachweis könnte dann zum Abbruch der Rückholung führen, obwohl die Sicherheit vor Ort nicht gegeben ist. Ein Auspressen der Radionuklide aus Asse II in die Umwelt und das Grundwasser kann damit weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

Der Asse II Koordinationskreis fordere die Verantwortlichen deshalb auf, die rechtliche Situation und deren Auswirkungen jetzt zu klären.


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