Für das Entschädigungsverfahren sind die niedersächsischen Gemüsebauern aufgefordert, die Gemüsemengen zu melden, die in der Zeit vom 26. Mai bis 18. Juni infolge der Verzehrswarnung vernichtet worden sind. Die Erzeuger- und Absatzorganisationen nehmen die Angaben für ihre Mitgliedsbetriebe auf.
Die nicht organisierten Betriebe können ihre Mengen an den Wirtschaftsverband Gartenbau e.V., Geschäftsstelle Bremen, Telefon: 0421 53641-12, Telefax: 0421 552182, E-Mail: boese@wirtschaftsverband-gartenbau.de melden. Diese reine Mengenerfassung muss dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung bis zum kommenden Montag (20. Juni) vorliegen.
Die relevanten Gemüsearten für spätere Entschädigungszahlungen umfassen Tomaten, Gurken, Zucchini, Kopfsalate wie Eisberg, Batavia und Römer, Blattsalate wie Eichblatt, Lollo bionda, Lollo rosso und Kraussalat sowie Endivie.
Mit diesen Angaben der Gemüsebauern wird die Gesamtmenge des vernichteten Gemüses in Niedersachsen ermittelt, um damit die Verteilung der Entschädigungssumme zu bestimmen. Das weitere Antragsverfahren mit Einzelheiten zur Antragsstellung, Prüfung und Auszahlung wird in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Ab kommenden Montag ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Rahmen des Entschädigungsverfahrens für alle Betriebe zuständig. Gemüse, für das später eine Einschädigung beantragt werden soll, darf dann nur nach vorheriger Freigabe durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen vernichtet werden.
Aktuelle Informationen zum Verfahren können bei Herrn Dr. Frank Wulff, Geschäftsbereich Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, unter der Rufnummer 0511 3665-1176 erfragt oder der Internetseite www.lwk-niedersachsen.de entnommen werden.
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