Großbrand in Sanitärfirma: Anklage gegen möglichen Brandstifter erhoben

Im März vergangenen Jahres hatte es in der Halchterschen Straße gebrannt. Die Höhe des Schadens wurde inzwischen deutlich nach oben korrigiert.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. Anfang März vergangenen Jahres kam es in der Halchterschen Straße zu einem Großbrand auf dem Gelände einer Sanitärfirma. Zwar wurde bereits kurz nach der Tat von einem Verdächtigen berichtet, seitdem hielt sich die Staatsanwaltschaft allerdings äußerst bedeckt, was Informationen zu diesem Fall angeht. Dies hat sich nun geändert. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig habe in dem Fall Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Braunschweig erhoben, heißt es auf Anfrage.



"Dem 43-Jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmittel auf das Firmengelände geschlichen zu sein, um dort nach mitnehmenswerten Gegenständen zu suchen", erklärt Staatsanwalt Conrad Hübscher. Aus bislang nicht eindeutig geklärten Motiven heraus habe der Mann dann im Bereich eines unter anderem mit Grillanzündern bestückten Metallregales bewusst und gewollt Feuer gelegt.

Versuchter Diebstahl eines Rades


Dass es sich bei dem Mann um den von der Polizei noch am Tatabend ermittelten Verdächtigen handelt, wird von der Staatsanwaltschaft nicht ausdrücklich bestätigt. Dafür wird vom versuchten Diebstahl eines Herrenfahrrades berichtet, das der Angeschuldigte in einem Schuppen gefunden habe und mitnehmen wollte. Es sei ihm aber nicht gelungen, das Fahrrad über den zwei Meter hohen Grundstückszaun zu verbringen, so dass er es schließlich an der Innenseite des Zaunes habe zurücklassen müssen.

Schaden deutlich größer


Deutlich nach oben korrigiert wurde inzwischen die Höhe des Schadens. Hatte die Staatsanwaltschaft im August letzten Jahres noch von 70.000 Euro gesprochen, nennt man jetzt einen Gesamtschaden in Höhe von rund 250.000 Euro. Noch höherer Schaden sei lediglich durch das schnelle Eintreffen der Feuerwehr verhindert worden, so Conrad Hübscher abschließend.


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