Nachdem in den Entwurf des Niedersächsischen Heimgesetzes wichtige Änderungen eingearbeitet wurden, kann die SPD-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf am kommenden Dienstag im Landtag ihre Zustimmung geben. Darauf hat heute der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schwarz, in Hannover hingewiesen.
„Die SPD konnte in den vergangenen Wochen wichtige Verbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung durchsetzen. Wir hätten uns zwar an dem einen oder anderen Punkt deutlich mehr Bewegung der Regierungskoalition gewünscht. Dennoch bringt das Gesetz jetzt an mehreren Stellen Verbesserungen für die Heimbewohnerinnen und -bewohner – und um die geht es uns in erster Linie“, sagte Schwarz zur Begründung.
Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung fällt nun künftig der boomende Bereich der Tagespflege unter die Schutzregelungen des Heimgesetzes. Die FDP hatte bis zur letzten Minute versucht, dieses zu verhindern. Die jährlichen Wachstumsraten bei der Tagespflege liegen bei bis zu 25 Prozent. Schwarz: „Wäre dies nicht ins Gesetz gekommen, wären in den kommenden Jahren immer mehr Pflegebedürftige, insbesondere Demenzerkrankte, aus dem Schutzbereich des Heimgesetzes herausgefallen – eine unhaltbare Entwicklung.“
Auch die Aufforderung an die Heimbetreiber, den Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner nach einer Unterbringung in Einzelzimmern möglichst Rechnung zu tragen, sei nun im Gesetz. Durch die Kürzung der Landesmittel für die stationäre Pflege im Jahr 2004 hatte die Landesregierung auch in diesem Bereich den Kostendruck auf die Kommunen als Sozialhilfeträger massiv gesteigert. Verschiedene Kommunen waren danach aus Kostengründen gezwungen gewesen, Heimbewohner in Mehrbettzimmern unterzubringen.
Schwarz: „Die SPD-Fraktion fordert seit Jahren hier einen klaren Handlungsauftrag an die Kommunen. Wegen des Konnexitätsprinzips hätte Schwarz-Gelb dann aber auch zusätzliche Landesmittel für die Pflege zur Verfügung stellen müssen. Dazu waren CDU und FDP nicht bereit.“
Bei den Verhandlungen hat die SPD-Fraktion die Sicherung der 50 Prozent-Fachkräftequote in den Einrichtungen durchgesetzt. Darüber hinaus wird die entsprechende Verordnung der Landesregierung der Zustimmung des Landtagssozialausschusses bedürfen.
Nicht zuletzt wird auf SPD-Initiative dem Gesetz nun eine Präambel vorangestellt, wonach künftig mit Hinweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention und den Gleichstellungsgedanken nur noch von „Menschen mit Behinderung“ die Rede sein sollte. „Sprache ist verräterisch. Der auch in Bundesgesetzen übliche Sprachgebrauch ‚behinderte Menschen‘ ist längst überholt und wird von den Betroffenen als offen diskriminierend empfunden. Mit der Präambel im Heimgesetz machen wir deutlich, dass wir diese diskriminierende Sprache nicht weiten hinnehmen wollen“, so der SPD-Sozialpolitiker.
Er erklärte, dass dieses Gesetz nur ein Zwischenschritt sei. „Mehr ist derzeit nicht drin bei einer schwarz-gelben Mehrheit, die seit Langem die angespannte Pflegesituation leugnet und bei Nullrunden und Kürzungen zunächst an Menschen mit Behinderungen denkt.“
Nach 2013 werde eine SPD-geführte Landesregierung deshalb „das Heimgesetz wieder anfassen“ und daraufhin überprüfen, ob es die Erwartungen erfüllt habe und wo Modernisierungsbedarf bestehe.
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