IGS Wahlrecht für Schüler aus Cremlingen und Sickte

von Sandra Zecchino


Durch die Änderung der Satzung soll bekannter werden, dass die Schüler aus Cremlingen und Sickte die freie Wahl haben, welche Integrierte Gesamtschule sie besuchen wollen. Symbolbild: pixabay
Durch die Änderung der Satzung soll bekannter werden, dass die Schüler aus Cremlingen und Sickte die freie Wahl haben, welche Integrierte Gesamtschule sie besuchen wollen. Symbolbild: pixabay | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Die Schüler aus Cremlingen und Sickte haben die freie Wahl, welche Integrierte Gesamtschule sie besuchen wollen. Doch scheinbar ist das nicht bei allen Eltern und Grundschulen bekannt. Deshalb soll nun die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch von Gesamtschulen angepasst werden.


Zukünftig soll folgender Passus enthalten sein:
Die Schülerinnen und Schüler aus der Einheitsgemeinde Cremlingen und der Samtgemeinde Sickte ohne die Ortsteile

Evessen, Gilzum, Hachum der Gemeinde Evessen sowie Dettum, Mönchevahlberg, Weferlingen der Gemeinde Dettum

haben ein Wahlrecht zum Besuch der IGS in Schöppenstedt und der Integrierten Gesamtschulen in der Stadt Wolfenbüttel.

Der Ausschuss für Schule und Sport wird am 11. April über die Änderung entscheiden.


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