Informationen zum Steuerrecht für Menschen im Alter


Gastredner Hartwig Brodde (3.v.li.) diskutiert mit den CDU Senioren. Monika Bötel (2.v.li.) leitet die Diskussion. Foto: Privat
Gastredner Hartwig Brodde (3.v.li.) diskutiert mit den CDU Senioren. Monika Bötel (2.v.li.) leitet die Diskussion. Foto: Privat

Wolfenbüttel. Monika Bötel, Vorsitzende der CDU Seniorenunion begrüßte bei der ersten Zusammenkunft im neuen Jahr den Steuerberater Hartwig Brodde.


“Beim Bemühen unsere Mitglieder und Gäste über ihr pesönliches Umfeld zu informieren geht es diesmal um das Steuerrecht für uns Ältere,“ bemerkte die Kreisvorsitzende. Zunächst beschrieb Bodde die großen Gruppen der Alterseinkünfte, einmal aus Rente und zum andern aus Pensionen. Weil Pensionen vollbesteuert, bei den Renten aber ein Ertragsanteil berücksichtigt wurde , hatte das Bundesverfassungsgericht eine Gleichbehandlung vorgeschrieben. Darum kam es zu Festlegungen für Renter von 2005 bis 2040. Im Jahre 2005 erfolgte bei den Renten eine Versteuerung zu 50 Prozent Diese Besteuerung steigt jedes Jahr um zwei Prozent an bis zum Jahr 2020. Im Jahr 2020 steigt der Steuersatz jedes Jahr nur um einen Prozent weiter, bis im Jahre 2040 der volle Steuersatz von 100 Prozent erreicht ist. Wer mehr als 1.200 Euro Rente hat muss dafür Steuern bezahlen. Das Bürgerentlastungsgesetz soll dem Steuerpflichtigen Erleichterungen schaffen. So wird zum Beispiel ein Werbefreibetrag in Höhe von 102 € automatisch abgezogen. Darunter fallen auch Bank-Kontogebühren die nicht extra erklärt werden müssen. Die Beiträge zur Krankenversicherung ohne Chefarzt und Rentenbeiträge sind absetzbar. Bei Handwerkerleistungen müssen die Lohnkosten angegeben werden. Der Arbeitslohn ist teilweise absetzbar. Das gilt nicht für Materialkosten. Die Rechnung muss per Banküberweisung gezahlt werden. Bar auf die Hand geht nicht.Unter bestimmten Voraussetzungen kann man als Rentner auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und das nicht macht, kann vom Finanzamt für vier Jahre rückwirkend dazu erklärt werden. Die aufmerksamen Teilnehmer hatten viele Fragen, die von Brodde alle beantwortet wurden. Allerdings ist das Steuerrecht viel zu umfassend, um ohne Hilfe eines Steuerberaters auszukommen. Bei der Diskussion kamen auch Ungerechtigkeiten zur Sprache . So bemerkte ein Teilnehmer, dass bei Scheidungen plötzlich eine Besteuerung wie bei einem Junggesellen erfolge. Mit Dank und großem Beifall verabschiedete die CDU Seniorenvorsitzende Gastredner Hartig Brodde. Monika Bötel ludt zur Generalversammlung am 20. Februar ein , „da wird ein neuer Vorstand gewählt und unser Bundestagsabgeordneter Uwe Lagosky wird für seine Arbeit in Berlin werben und Anregungen für die Zukunft entgegen nehmen.“


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