Internetkriminalität - Busemann: „Auch der Gesetzgeber ist gefordert“




[image=5e1764c7785549ede64ccea4]„Zum Jahresbeginn 2012 haben in Niedersachsen drei Staatsanwaltschaften einen Schwerpunktauftrag zur Bekämpfung der Internetkriminalität bekommen. Es handelt sich um die Staatsanwaltschaften Göttingen, Osnabrück und Verden.“ Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute mitgeteilt.

Zudem sei die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer und sonst jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Hannover mit neuer Technik ausgestattet worden. „Insgesamt kümmern sich nunmehr in Niedersachsen an vier Standorten 17 Staatsanwälte speziell um das Problemfeld Internetkriminalität“, sagte Busemann am Rande einer gemeinsamen Tagung von Staatsanwälten und Ermittlern der Polizei zu Themen wie Onlinebanking, Organisierte Internetkriminalität, Trojaner, Würmer und Kriminalität in Sozialen Netzwerken. Eingeladen dazu hatte die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, kurz ZOK genannt.

„So sehr wie die neue Kommunikationstechnik Einzug in unser Leben genommen hat, so sehr beeinflusst sie auch das Verbrechen. Die neuen Medien sind wie gemacht für Kriminelle; sie bieten Anonymität, hohe Gewinnspannen und stehen international, grenzenlos und jederzeit zur Verfügung“, stellte Busemann fest. Hätten Erpresser früher zum Beispiel mit dem Vergiften von Lebensmitteln in Supermärkten gedroht, versuchten sie es heute mit der Ankündigung, die Internetpräsenzen der Unternehmen durch DDos-Attacken lahmzulegen.

Zahl und Bandbreite der Straftaten, die mit Hilfe des Internets verübt werden, wachse an. Wurden im Jahr 2006 rund 15.000 Straftaten mittels Internet registriert, waren es 2010 bereits fast 50.000. Das reiche vom bekannten Phishing, den Abofallen, dem E-Bay-Betrug, über Schutzgelderpressungen mittels Botnetz, von Kinderpornographie oder Ransomeware zur Verschlüsselung von wichtigen Daten auf fremden Computern, bis zur Industriespionage, zum Datenklau und dem Hacken von Festplatten. „Bei der Aufklärung solcher Taten hilft uns die klassische Spurensicherung nicht. Hier gibt es nur virtuelle Tatorte, keine Fingerabdrücke, keine DNA-Spuren oder Fasern und keine Fluchtfahrzeuge. Da kämen sogar die Superlaboranten aus den amerikanischen CSI-Fernsehserien an ihre Grenzen“, machte Busemann deutlich.

Die Bekämpfung der IuK-Kriminalität zähle, so Landespolizeipräsident Uwe Binias, auch zu den Schwerpunkten der Landespolizei. Personell und materiell sei seit Jahren viel investiert worden, um dieser Kriminalitätsform wirksam zu begegnen. „2009 haben wir im Landeskriminalamt eine Zentralstelle Internetkriminalität eingerichtet und einen einheitlichen Fachstrang zur Bekämpfung der Cybercrime geschaffen, um insbesondere organisierte und bandenmäßige Tätergruppen nachhaltig zu bekämpfen. Dazu haben wir zuletzt im Sommer 2011 die Zentralen Kriminalinspektionen und das Landeskriminalamt personell weiter verstärkt“, bekräftigte Binias. Insoweit begrüße er die Einrichtung der Schwerpunktstaatsanwaltschaften, da der Kreativität und Professionalität der Cyberkriminellen nur mit einem engen Netzwerk von Spezialisten begegnet werden könne.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Polizei und Justiz finde ihre Fortsetzung in der Harmonisierung der Organisationsstrukturen. So bilde die enge Verbindung zwischen dem Landeskriminalamt und der Zentralen Stelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Korruption der Generalstaatsanwaltschaft Celle (ZOK) eine geeignete Grundlage für die Durchführung einer gemeinsamen Tagung von Staatsanwälten und polizeilichen Ermittlern zur Erweiterung des Wissensspektrums. Aus seiner Sicht sei Niedersachsen auf dem richtigen Weg, damit die Bürgerinnen und Bürgern weiterhin sicher die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen können.

„Um uns den neuen Herausforderungen stellen zu können, brauchen wir Ermittlerinnen und Ermittler mit fundierten Kenntnissen der Informations- und Kommunikationstechniken mit der Bereitschaft sich stetig fortzubilden und einer entsprechenden technischen Ausstattung“, betonte Justizminister Busemann.

Aber auch der Gesetzgeber sei gefordert, wenn die Verbrechensbekämpfer mit den Verbrechern Schritt halten sollen. Es sei fatal, wenn der Gesetzgeber, wie bei der Vorratsdatenspeicherung, die technische Entwicklung vollständig und bewusst ignoriere. „Ohne Vorratsdatenspeicherung können wir die Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsbereichen de facto einstellen“, so Busemann. Eine Zählung des LKA Niedersachsens habe ergeben, dass seit Juli 2010 bis heute in Niedersachsen in rund 1300 Verfahren entsprechende Abfragen wegen der fehlenden Vorratsdatenspeicherung gar nicht oder erfolglos gestellt wurden. „Das hatte zur Folge, dass bisher 1073 Verfahren nicht und etwa 220 Verfahren nur teilweise oder verspätet aufgeklärt werden konnten“, beklagte der Justizminister.

„Mit der Schaffung von Spezialzuständigkeiten, der Ausstattung und den Schulungen in Bezug auf die praktischen Voraussetzungen haben wir in Niedersachsen das Notwendige und das für uns Mögliche getan, um uns den Anforderungen der neuen technischen Möglichkeiten zu stellen“, so Busemann abschließend.


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