Jugendgerichtstag 2011 – Justiz und Kommunen gemeinsam gegen Gewalt


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„Unsere Gesellschaft hat sich in der Wahrnehmung und Verarbeitung von gewalttätigen Übergriffen verändert. Es gibt mehr Prävention im Gewaltbereich, es wird eher reagiert und auch angezeigt.“ Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in seinem Grußwort zum 21. Niedersächsischen Jugendgerichtstag in Hannover hervorgehoben.

„Unser Ziel muss es auch weiterhin bleiben, Straftaten in Niedersachsen noch deutlicher entgegenzuwirken, für die Sicherheit von uns allen und nicht zuletzt, um die Kosten von Kriminalität für unsere Gesellschaft hier in Niedersachsen zu senken“, sagte Busemann.

Als Beispiele für die gelungene Zusammenarbeit verschiedener gesellschaftlicher Gruppen in der Kriminalprävention nannte der Justizminister den Landespräventionsrat Niedersachsen und die Präventionsräte auf Stadt- und Gemeindeebene. So bringe das 2009 begonnene Projekt „SPIN“ die Entscheidungsträger in den Kommunen zusammen und analysiere in einem ersten Schritt die Kriminalitätsprobleme vor Ort. Im zweiten Schritt werde von den Beteiligten vor Ort ein Aktionsplan entwickelt, der eventuelle Lücken im Präventionsangebot schließen soll. Das Projekt werde in Kürze mit dem Deutschen Förderpreis Kriminalprävention ausgezeichnet.

Verbessert habe sich auch die Zusammenarbeit mit den Kommunen beim Angebot ambulanter sozialer Maßnahmen für junge Straffällige. Eine bundesweite Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen im Jahr 2010 habe gezeigt, dass in Niedersachsen die Zusammenarbeit von Justiz und Jugendhilfe im Jugendstrafrecht ganz überwiegend als problemlos geschildert wird. „Wir wollen diese Zusammenarbeit gemeinsam mit den Kommunen auch weiterhin unterstützen. Die rund 60 Träger ambulanter sozialpädagogischer Angebote hier im Land erhalten für ihre Arbeit sehr wichtige Personalkostenzuschüsse. Ich bin froh, dass diese Förderung mit einem Volumen von insgesamt zwei Millionen Euro fortgeschrieben werden konnte und wir damit bundesweit mit an der Spitze der Förderung ambulanter sozialpädagogischer Maßnahmen für junge Straffällige stehen“, sagte Busemann.

Als weitere Handlungsfelder nannte der Justizminister die Einführung des so genannten „Warnschussarrests“ und die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption des Jugendarrests. „Die jungen Menschen dürfen nicht lediglich eingesperrt werden. Gerade auch im Arrest gilt es, die erzieherischen Möglichkeiten zu nutzen. Wir haben daher für alle Jugendarrestanstalten ein einheitliches, verbindliches Rahmenkonzept entwickelt“, stellte Busemann fest. Sowohl in Hameln wie für junge Frauen in Vechta würden in den Vollzugseinrichtungen zurzeit Umbaumaßnahmen vorgenommen, die zur weiteren Verbesserung der pädagogischen Arbeit beitragen könnten.

„Im Jugendstrafrecht ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen ein wichtiger und weiter auszubauender Faktor und Garant für eine erfolgreiche Reduktion von Jugendkriminalität. Der Jugendgerichtstag kann dazu vieles beitragen“, sagte der Minister abschließend.


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