Kein Feuerwerk in der Hornburger Altstadt

Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Schladen-Werla. Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schladen-Werla weist darauf hin, dass im Bereich der Altstadt in Hornburg das Abrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember und am 1. Januar verboten ist.




Im Detail betrifft das folgende Straßen und Plätze in Hornburg: Unterpfarrwinkel, Wasserstraße, Dammstraße, Knick, Brauerwinkel, Pfarrhofswinkel, Pfarrhofstraße, Mariengasse, Hinter der Mariengasse, Friedrich-Ebert-Platz, Marktstraße, Vorwerk, Vorwerkswinkel, Vor dem Vorwerkstor, Schlossbergstraße, Burggraben, Asseburger Straße/Montelabbateplatz, Hagenstraße, Neue Straße, Heinrich-Bäthmann-Straße ,Parkplatz Posthof, der Kreuzungsbereich Wasserstraße / Vor dem Braunschweiger Tor / Rhodener Straße einschließlich der Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus, Am Teich, Ganterplatz, Goldgasse sowie Vor dem Dammtor einschließlich Parkplatz vor der Volksbank und Hopfenweg im Bereich des Bahnhofs.


Unabhängig von den oben genannten Straßen und Plätzen ist gem. der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz außerdem das Abbrennen von Feuerwerksraketen in unmittelbarer Nähe (Abstand 200 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.113 Euro geahndet werden.


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