Kein Freitesten: Eltern verärgert über schärfere Landkreis-Regeln

Das Gesundheitsamt hatte die Niedersächsische Regelung zum Freitesten kurzzeitig außer Kraft gesetzt. Bei den betroffenen Eltern sorgte das nicht nur für Irritation.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Wolfenbüttel. Die vom Landkreis Wolfenbüttel festgelegte Regelung, dass sowohl Eltern, als auch Kita-Kinder von der Freitestung nach einer angeordneten Quarantäne ausgeschlossen waren, rief bei einigen Eltern Verärgerung und Unverständnis hervor. Der Landkreis begründet dieses Vorgehen mit dem erhöhten Infektionsgeschehen. Doch kann der Landkreis so einfach die Regeln ändern?



Laut Bund-Länder-Beschluss können Schüler sowie in Kitas betreute Kinder, die als enge Kontaktpersonen identifiziert wurden, die Quarantäne nach fünf Tagen mit einem POC-Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde. Doch im Landkreis Wolfenbüttel galt diese Regelung nicht, wie regionalHeute.de durch einen Leserbrief erfahren hat. Hier wurden offenbar schärfere Maßnahmen für einige Kitas in Wolfenbüttel angeordnet. Nämlich die, dass die angeordnete Quarantäne für zehn Tage abzuleisten ist, bis der Betroffene symptomfrei ist. Ein Freitesten, wie es der Landesverordnung verankert ist, war nicht möglich. In der vergangenen Woche waren unter anderem sechs Kindergärten von Coronafällen betroffen. Das Gesundheitsamt hatte hierfür die Kontaktpersonen jeweils eine Quarantäne von 10 Tagen ohne die Möglichkeit einer Freitestung nach sieben Tagen festgesetzt. Die Eltern wurden darüber mit einer Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes, die über die Kita Leitungen an die jeweiligen Familien versandt wurden, in Kenntnis gesetzt.

Wo bleiben die Kinder?



"Als Eltern stellen sich hier viele Fragen. Wir können nicht ansatzweise nachvollziehen auf welcher rechtlichen Basis man hier von den niedersächsischen Regeln, die auch regional kommuniziert wurden abweicht und die angegebenen Begründe rufen mehr Verärgerung als Verständnis hervor. Das von der Bundesregierung und unserem Landesministerium kommunizierte Ziel, hinter der Verkürzung der Quarantänezeiten durch Freitesten, wurde damit begründet, dass die systemrelevanten Bereiche nicht zu stark belastet werden sollen. Spielt dies in Wolfenbüttel keine Rolle? Des Weiteren stößt man in der Öffentlichkeit immer wieder auf die Meinung „Die Kinder und Jugendlichen sind die Verlierer der Pandemie“. Mit dieser Mail an die vielen Eltern, die in den vergangenen Monaten ihre Kinder durch diese Zeit begleitet haben, wird dieser öffentliche Eindruck mehr als unterstrichen. Unterstrichen in einer Zeit, in der Eltern für ihre Kinder das Sprachrohr sind, da der heranwachsenden Generation anscheinend die Lobby fehlt. Selbst in der eigenen Region. Inwieweit stehen die Rechte, die gesellschaftliche Positionierung und die Freiheit der Kinder noch im Vordergrund? Es erweckt den Anschein als spielen in unserer Region die Erwachsene zumindest eine größere Rolle, so dass wir die Testkapazitäten eher für sie als für die Kinder nutzen sollten", machen sich die betroffenen Eltern Luft und fragen: "Darf der Landkreis solche Maßnahmen überhaupt anordnen?".

Abweichungen sind möglich


Ja, sagt Landkreis-Sprecher Andree Wilhelm auf Nachfrage von regionalHeute.de. Verschärfende Maßnahmen dürfen durch den Landkreis verhängt werden, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht. "Der Landkreis ist sich bewusst, dass eine Quarantänesituation immer eine große Herausforderung für betroffenen Kinder, Eltern und auch den Kitas ist. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Infektionsfällen und betroffenen Kitas und Kindern wurde entschieden, die Möglichkeit der Freitestung auszuschließen, um die Infektionsketten wirkungsvoll zu unterbrechen. Bei der hohen Anzahl von Fällen wäre bei der Testung am siebten Tag mit einigen falsch negativen Ergebnissen zu rechnen gewesen und somit im Anschluss mit weiteren Ansteckungsfällen in den Kitas. Es lag aber im Interesse aller, das Infektionsgeschehen nachhaltig zu stoppen. Außerdem gab es noch nicht ausreichend Möglichkeiten um kleine Kinder testen zu lassen. Nicht alle Kinder lassen diese Prozedur problemlos über sich ergehen, so dass hier das Testpersonal darauf eingestellt sein sollte", erklärt Andree Wilhelm und ergänzt, dass es sich hierbei nur um eine kurzzeitige Abweichung von der Verordnung handelte.


Freitesten wieder möglich


Inzwischen gelte für die Kitas wieder die allgemeine Absonderungsverordnung, nach der sich enge Kontaktpersonen nach fünf Tagen mit einem zertifizierten POC- oder PCR-Test freitesten lassen können. Der Indexfall - also das Kind - kann sich ebenfalls mit einem PCR- oder PoC-Test, freitesten lassen, dieses ist aber erst ab dem siebten Tag möglich. Die Quarantäne endet dann mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses. Das Ergebnis ist gegenüber der Kita-Leitung anzuzeigen. "Mittlerweile sind mehrere Stellen bekannt, an denen auch kleine Kinder getestet werden können. Das Gesundheitsamt kann allerdings nicht behilflich sein, Testmöglichkeiten zur Freitestung zur Verfügung zu stellen. Dies ist eigenverantwortlich über die Eltern zu organisieren", schließt Wilhelm.


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