Tödliche Gewalt, Vergewaltigung und VW-Dieselskandal: Die Prozesse im November

Im November verhandeln die Landgerichte Braunschweig und Hildesheim erneut eine Vielzahl schwerer Strafverfahren aus der Region.

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Region. Nahezu tagtäglich berichtet regionalHeute.de über schwere Straftaten, die in der Region begangen werden. Darunter nicht selten Morde, versuchte Tötungsdelikte oder schwere Raubüberfälle. Werden die Ermittlungsbehörden der Täter habhaft, so landen diese bestenfalls vor Gericht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Prozesse vor den für die Region zuständigen Landgerichten im November geführt werden.



Im deutschen Rechtssystem haben verschiedene Gerichte unterschiedliche Zuständigkeiten. Eine wichtige Instanz innerhalb dieses Systems sind die Landgerichte. Doch welche Straftaten werden eigentlich vor dem Landgericht verhandelt?

Die Landgerichte


Die Landgerichte sind in erster Instanz für schwerwiegende Straftaten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen. Dazu gehören unter anderem Fälle von schwerer Körperverletzung, (versuchte) Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung, die eine besondere Schwere aufweisen, Raub und Erpressung in besonders schweren Fällen, schwere Sexualdelikte und Wirtschaftskriminalität.

Wie kommt es zum Prozess?


In Deutschland wird ein Strafprozess nur eröffnet, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht – also wenn genügend Beweise vorliegen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Zunächst führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Sie arbeitet dabei mit der Polizei zusammen. Wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person erhärtet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

Wird die Anklage erhoben, prüft das zuständige Gericht – zum Beispiel das Landgericht – ob die Voraussetzungen für einen Prozess vorliegen. Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren nur dann, wenn es die Anklage für ausreichend begründet hält. Erst mit dieser Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es zu einem Gerichtsprozess. Dort werden die Beweise erneut geprüft, Zeugen und Gutachter angehört und schließlich ein Urteil gefällt.

Die Landgerichte der Region


Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig. Das Landgericht Braunschweig für Braunschweig, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Salzgitter und Goslar und das Landgericht Hildesheim für die Landkreise Gifhorn (ohne Samtgemeinden Brome und Boldecker Land, LG Braunschweig) und Peine (ohne Gemeinde Vechelde und Wendeburg, LG Braunschweig). Die Gerichte melden die anstehenden Prozesse für den jeweiligen Monat. Für alle Angeklagten gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld die Unschuldsvermutung.

Prozesse am Landgericht Braunschweig


Diesel-Abgasskandal I: Betrug mit Millionen von Fahrzeugen

Beginn: Montag, 2. November 2026, 10 Uhr
Fortsetzungstermine: Über 150 weitere Verhandlungstage bis Oktober 2028 angekündigt; Termine in der Regel montags und donnerstags
Tatvorwurf: Betrug, uneidliche Falschaussage
Tatort: Deutschland, Europa und USA
Tatzeitraum: November 2006 bis September 2015; zusätzliche mutmaßliche Falschaussage im Februar 2022

Zur Last gelegte Tat:
Gegen drei Angeklagte, bei denen es sich um ehemalige Führungskräfte des Volkswagen-Konzerns handeln soll, beginnt am Landgericht Braunschweig die Hauptverhandlung im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen. In dem Verfahren geht es um 9.041.184 Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda.

Zwei Angeklagten wird vorgeworfen, aufgrund ihrer leitenden Positionen in für die Abschalteinrichtung relevanten Abteilungen Kenntnis von der Software gehabt zu haben. Sie sollen an deren Entwicklung beteiligt gewesen sein oder nicht gegen deren Weiterentwicklung eingeschritten sein. Einem dritten Angeklagten wird vorgeworfen, die Taten durch Hilfeleistung unterstützt zu haben. Zudem soll einer der Angeklagten im Februar 2022 in einem zu diesem Komplex geführten Parallelverfahren als Zeuge vor Gericht falsch ausgesagt haben.

Nach dem allgemeinen Anklagevorwurf sollen Führungskräfte und Mitarbeiter des Volkswagen-Konzerns zwischen November 2006 und September 2015 dafür verantwortlich gewesen sein, dass Behörden und Kunden in Europa und den USA über die Einhaltung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte getäuscht wurden. In den Motorsteuergeräten der Dieselmotoren EA 189 und EA 288 soll mit Kenntnis der Angeklagten eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert worden sein. Die Software habe behördliche Emissionstests erkannt und die Stickoxidemissionen während der Prüfungen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte gehalten. Im normalen Fahrbetrieb sei die Wirksamkeit der Abgasreinigung dagegen verringert gewesen, sodass der Stickoxidausstoß über den Grenzwerten gelegen habe.

Die illegale Abschalteinrichtung soll bei der Beantragung von Fahrzeugzulassungen verschwiegen worden sein. Insgesamt seien laut Anklage 9.041.184 Fahrzeuge verkauft worden, obwohl sie nicht zulassungsfähig gewesen seien. Die Angeklagten sollen mit ihrem Handeln möglichst hohe Unternehmensgewinne angestrebt haben, weil davon auch ihre Bonuszahlungen abhängig gewesen seien.

Schwere Körperverletzungen
Beginn: Seit 27. Oktober
Fortsetzungstermine: 2. November; 16., 24. und 27. November; 7., 10., 15. und 17. Dezember; 7., 12., 14. und 18. Januar 2027; 3., 12., 19., 23. und 25. Februar; 2. und 4. März 2027
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung, gemeinschaftliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung
Tatort: Salzgitter
Tatzeitraum: 16. September 2021 bis 16. März 2026

Zur Last gelegte Tat:
Den vier Angeklagten im Alter von 62, 50, 29 und 54 Jahren werden zahlreiche Übergriffe auf eine Frau vorgeworfen. Drei der Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Dem 62-jährigen Angeklagten werden 26 Taten zur Last gelegt, dem 50-Jährigen zehn, dem 29-Jährigen elf und dem 54-Jährigen drei.

Die Geschädigte soll mit der 62-Jährigen und deren 29-jähriger Tochter zunächst in einem freundschaftlichen beziehungsweise familiären Verhältnis gestanden haben. Sie soll für die beiden Frauen Reinigungsarbeiten und Besorgungen übernommen haben und dafür Unterstützung bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten erhalten haben. Aufgrund fehlender sozialer Kontakte soll sie zunehmend von den beiden Frauen abhängig geworden sein.

Nach angeblichem Fehlverhalten der Geschädigten sollen die beiden Frauen begonnen haben, sie mit Schlägen und Tritten zu bestrafen. Daraus soll sich ein Muster entwickelt haben, bei dem die Angeklagten zunehmend Kontrolle und Macht über die Frau ausgeübt haben sollen. Die Taten sollen teilweise allein und teilweise gemeinsam begangen worden sein.

Der 50-jährige Angeklagte ist der Ehemann der 62-Jährigen, der 54-Jährige der Partner der 29-Jährigen. Einige der Übergriffe sollen zudem fotografiert oder gefilmt worden sein. Für die 62- und 50-Jährigen kann außerdem die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Betracht kommen.

Sexueller Missbrauch eines Kindes
Beginn: 3. November
Fortsetzungstermine: 11., 17., 18., 24. und 26. November
Tatvorwurf: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Tatort: Wolfsburg
Tatzeitraum: 11. April bis 31. Dezember 2010

Zur Last gelegte Tat:
Dem 64-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Fall sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben, zu dem er in einem familiären Verhältnis steht. Dabei sei er fälschlicherweise davon ausgegangen, das Kind würde schlafen.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff
Beginn: Dienstag, 10. November 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 16. und 18. November; 1., 7. und 9. Dezember
Tatvorwurf: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte u. a.
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 5. Dezember 2024 und 16. Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:
Der 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2024 nach einem Streitgespräch die Arztpraxis der Zeugin trotz mehrfacher Aufforderungen nicht verlassen zu haben. Sie habe die Räumlichkeiten erst nach Aufforderungen durch Polizeibeamte verlassen.

Daneben soll die Angeklagte im Januar 2025, nachdem sie zunächst selbst die Polizei gerufen habe, im Verlauf verbal ausfällig gegenüber den Beamten geworden sein. Sie habe dann versucht, sich weiteren polizeilichen Maßnahmen zu entziehen, wobei sie Widerstand geleistet haben soll. Im weiteren Verlauf habe sie mit einem Funkstreifenwagen zur Polizeidienststelle gebracht werden sollen. Dabei habe sie versucht, eine Polizeibeamtin zu beißen. Anschließend habe sie in zwei weiteren Fällen Beleidigungen ausgesprochen.

Körperverletzung mit Todesfolge
Beginn: Donnerstag, 12. November 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 20. und 26. November; 4. und 11. Dezember
Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge u. a.
Tatort: Salzgitter
Tatzeit: 29. November 2025

Zur Last gelegte Tat:
Der 38-jährige Angeklagte, der sich in Überhaft befindet, und der 42-jährige Angeklagte sollen sich am Tatabend in die Wohnung des Zeugen begeben haben. Dort habe sich neben dem Zeugen auch der Geschädigte aufgehalten, wobei beide bereits Alkohol konsumiert haben sollen. An diesem Alkoholkonsum hätten auch die Angeklagten teilgenommen.

Im Verlauf sei es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 38-jährigen Angeklagten und dem Geschädigten gekommen. Dabei soll der Angeklagte dem Geschädigten mehrfach massiv gegen den Kopf geschlagen haben. Der 42-jährige Angeklagte soll dies befürwortet und sich mit mindestens einem Schlag gegen den Kopf des Geschädigten beteiligt haben.

Nachdem der Zeuge versucht habe, einzugreifen, soll der 38-jährige Angeklagte auch diesen geschlagen haben, wodurch der Zeuge seinen Eingriffsversuch aufgegeben habe. Anschließend soll der Angeklagte weiter auf den Kopfbereich des Geschädigten eingeschlagen und eingetreten haben, bis dieser keine Regung mehr gezeigt habe. Dabei sei er von dem 42-jährigen Angeklagten angefeuert worden.

Im Anschluss sollen beide Angeklagten die Wohnung verlassen haben. Der Zeuge sei aufgrund seiner Alkoholisierung und seiner eigenen Verletzung unfähig gewesen, angemessene Hilfsmaßnahmen zu leisten. Dies sei den Angeklagten bewusst gewesen.

Der Geschädigte sei schwer verletzt in der Wohnung zurückgeblieben, am nächsten Tag von einer weiteren Zeugin gefunden und in ein Krankenhaus gebracht worden. Trotz einer Notoperation sei er 15 Tage nach der Tat für hirntot erklärt worden und 17 Tage nach der Tat an den Folgen der Gewalteinwirkung verstorben.

Vergewaltigung innerhalb der Ehe
Beginn: 16. November 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 3., 15. und 16. Dezember
Tatvorwurf: Vergewaltigung
Tatort: Goslar und Umgebung
Tatzeitraum: 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2021

Zur Last gelegte Tat:
Dem 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im genannten Tatzeitraum in drei Fällen seine Ehefrau vergewaltigt zu haben.

Vergewaltigung einer schlafenden Frau
Beginn: Dienstag, 17. November 2026, 9 Uhr
Tatvorwurf: Vergewaltigung
Tatort: Ehra-Lessin
Tatzeit: 19. Dezember 2023

Zur Last gelegte Tat:
Dem 42-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am Tattag in seiner Wohnung den Geschlechtsverkehr mit der schlafenden Zeugin durchgeführt und erst aufgehört zu haben, als diese aufgewacht sei.

Versuchter Mord nach Trennungsankündigung
Beginn: Donnerstag, 19. November 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 24. und 26. November; 1. Dezember
Tatvorwurf: versuchter Mord u. a.
Tatort: Wolfsburg
Tatzeitraum: 23. Juni 2026

Zur Last gelegte Tat:
Der 21-jährige Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, und die Zeugin sollen seit 2025 ein Paar gewesen und im April 2026 in eine gemeinsame Wohnung gezogen sein. Im Verlauf sei die Beziehung zunehmend von Besitz- und Kontrolldenken des Angeklagten geprägt gewesen.

Nachdem die Zeugin dem Angeklagten mitgeteilt habe, sich trennen zu wollen, und beide in der gemeinsamen Wohnung Sachen für den Auszug des Angeklagten zusammengepackt hätten, habe der Angeklagte im Bad ein aufklappbares Rasiermesser mit eingesetzter Klinge ergriffen und der Zeugin mehrere Schnittwunden im Halsbereich zugefügt.

Als der Angeklagte das Bad kurz verlassen habe, sei die Zeugin aus dem Bad geflüchtet und aus dem Fenster gesprungen. Der Angeklagte sei ihr gefolgt und habe mehrfach weiter auf sie eingeschlagen, sie getreten und ihr weitere Schnittverletzungen zugefügt. Erst durch das Eingreifen eines weiteren Zeugen habe er von der Tatausführung abgehalten werden können. Anschließend sei er davongelaufen.

Die Zeugin überlebte. Die ihr zugefügten Schnittverletzungen hätten aufgrund des damit einhergehenden Blutverlusts tödlich verlaufen können. Ziel des Angeklagten sei es gewesen, dass niemand anderes mit der Zeugin hätte zusammen sein können.

Diesel-Abgasskandal II: Sieben weitere VW-Mitarbeiter angeklagt
Beginn: Dienstag, 24. November 2026, 9:30 Uhr
Fortsetzungstermine: Über 150 weitere Verhandlungstage bis Dezember 2028 angekündigt; Termine in der Regel dienstags und mittwochs
Tatvorwurf: Betrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall und strafbarer Werbung
Tatort: Deutschland, Europa und USA
Tatzeitraum: November 2006 bis September 2015

Zur Last gelegte Tat:
Am 24. November beginnt die Hauptverhandlung gegen sieben weitere Angeklagte im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns. Bei den Angeklagten soll es sich um ehemalige Führungskräfte und Mitarbeiter des Unternehmens handeln. In diesem Verfahren geht es um 9.058.621 Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda.

Den in leitenden Positionen tätigen Angeklagten wird vorgeworfen, trotz Kenntnis von der illegalen Abschalteinrichtung die weitere Herstellung und Vermarktung der betroffenen Fahrzeuge nicht unterbunden zu haben. Ein weiterer Angeklagter soll seine Mitarbeiter trotz Kenntnis der Umstände bei der Weiterentwicklung der Software für den Motor EA 189 bestärkt und deren Implementierung in den Nachfolgemotor EA 288 angeordnet haben.

Ein Angeklagter soll als technischer Leiter des Projekts „Clean Diesel“ und später des Projekts EA 288 die Software mitentwickelt und optimiert haben. Andere Angeklagte, teilweise ebenfalls in leitenden Positionen, sollen trotz Kenntnis der Abschalteinrichtung die Übermittlung unzutreffender Emissionsmessungen an die Zulassungsbehörden veranlasst haben.

Darüber hinaus sollen mit Kenntnis und Billigung der Angeklagten irreführende Werbematerialien in Europa und den USA verbreitet worden sein. Damit seien die Fahrzeuge der Konzerngesellschaften als besonders umweltfreundlich beworben und vermarktet worden.

Nach dem allgemeinen Anklagevorwurf soll die Software bei behördlichen Emissionstests die Stickoxidemissionen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte gehalten haben, während der Ausstoß im normalen Fahrbetrieb deutlich höher gewesen sei. Die Abschalteinrichtung sei bei Zulassungsverfahren verschwiegen worden. Die Angeklagten sollen dadurch den Verkauf von Millionen Fahrzeugen ermöglicht und möglichst hohe Unternehmensgewinne angestrebt haben, von denen auch ihre Bonuszahlungen abhängig gewesen seien.

Prozesse am Landgericht Hildesheim


Versuchter Totschlag

Beginn: Samstag, 7. November 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 2., 7., 14. und 18. Dezember
Tatvorwurf: Versuchter Totschlag, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung
Tatort: Gifhorn
Tatzeitraum: 31. Mai 2026

Zur Last gelegten Tat:
Dem 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen eines Streits mit seiner früheren Ehefrau deren neuen Lebensgefährten mit dem Auto überrollt zu haben.

Vorausgegangen sei eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seiner früheren Ehefrau. Der Angeklagte habe den gemeinsamen, vier Jahre alten Sohn im Rahmen der vereinbarten Umgangsregeln abholen wollen und ihn dazu auf die Rückbank seines Autos gesetzt. Die Zeugin habe bemerkt, dass das Kind nicht auf einem Kindersitz gesessen habe.

Der Geschädigte habe sich vor das Auto gestellt, um zu verhindern, dass der Angeklagte, der bereits am Steuer gesessen habe, die Örtlichkeit verlassen könne. Der Angeklagte sei jedoch losgefahren und habe den Geschädigten mit der rechten Fahrzeugfront gerammt. Dadurch sei dieser mit dem Fuß unter den Vorderreifen geraten und zu Boden gestürzt.

Obwohl der Angeklagte dies bemerkt habe, sei er weitergefahren und habe den Geschädigten mit dem rechten Vorderrad im Bereich der Beine überrollt. Dadurch sei der Geschädigte unter den Unterboden des Fahrzeugs geraten. Anschließend habe der rechte Hinterreifen den Mann im Bereich der Hüfte überrollt.

Der Geschädigte habe dabei schwere Verletzungen erlitten, die eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich gemacht hätten. Die Verletzungen seien potenziell lebensbedrohlich gewesen. Der Angeklagte habe dies billigend in Kauf genommen.

Versuchter Totschlag
Beginn: 8. Oktober 2026
Fortsetzungstermine: 15. Oktober; 2. November
Tatvorwurf: Versuchter Totschlag, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung
Tatort: Lengede-Barbecke
Tatzeitraum: 26. April 2026

Zur Last gelegten Tat:
Dem 28-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich am Tattag gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin zu deren Ex-Ehemann nach Lengede-Barbecke begeben zu haben, um dort die beiden Kinder seiner Lebensgefährtin abzuholen. Die Kinder sollen das Wochenende bei ihrem Vater verbracht haben. Zwischen den früheren Eheleuten soll ein angespanntes Verhältnis geherrscht haben.

Bei der Abholung habe der Ex-Ehemann die Lebensgefährtin des Angeklagten beleidigt und zudem seine Abneigung gegenüber dem Angeklagten geäußert. Nachdem der Angeklagte, seine Lebensgefährtin und die beiden Kinder in einem VW Polo Platz genommen hätten, habe der Angeklagte den Wagen zunächst zurückgesetzt, dann aber den Vorwärtsgang eingelegt und auf etwa 20 km/h beschleunigt. Dabei soll er auf den vor dem Fahrzeug stehenden Geschädigten zugehalten haben, um ihn anzufahren. Er habe es für möglich gehalten, dem Mann dadurch tödliche Verletzungen zuzufügen.

Der Geschädigte habe keine Möglichkeit mehr gehabt auszuweichen. Das Fahrzeug habe ihn erfasst, sodass er zunächst seitlich mit dem Körper auf die Motorhaube und anschließend mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe geprallt sei. Diese sei dadurch großflächig beschädigt worden. Danach sei der Geschädigte seitlich vom Fahrzeug heruntergerutscht und reglos am Boden liegen geblieben.

Aufgrund der Beschädigungen am Fahrzeug und des Aufprallgeräuschs sei dem Angeklagten die Heftigkeit der Kollision bewusst gewesen. Dennoch sei er davongefahren, obwohl er damit gerechnet habe, dem Geschädigten potenziell tödliche Verletzungen zugefügt zu haben, und ohne sich um dessen Schicksal zu kümmern.

Der Geschädigte habe eine Thoraxprellung, Abschürfungen an den Extremitäten, eine Platzwunde an der Stirn sowie Schwellungen im Gesicht erlitten. Anwohner, die durch den Lärm auf das Geschehen aufmerksam geworden seien, hätten ihn erstversorgt. Anschließend sei er in ein Krankenhaus eingeliefert worden.

Der Angeklagte befindet sich seit der ihm vorgeworfenen Tat in Untersuchungshaft.

Tankstellenüberfälle in Peine
Beginn: Donnerstag, 12. November 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 19. und 26. November; 3. Dezember
Tatvorwurf: Besonders schwerer Raub, besonders schwere räuberische Erpressung
Tatort: Peine
Tatzeitraum: Februar und März 2024

Zur Last gelegten Tat:
Dem 35-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, an zwei Tagen im Februar und März 2024 gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter die Shell-Tankstelle in der Wiesenstraße in Peine überfallen zu haben.

Dabei soll er jeweils ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern auf das Verkaufspersonal gerichtet und die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Den Forderungen soll das Verkaufspersonal jeweils nachgekommen sein. Durch die beiden Taten sollen der Angeklagte und sein Mittäter insgesamt 1.000 Euro Bargeld erlangt haben.

Bei einem der Überfälle soll der Angeklagte darüber hinaus unter Aufrechterhaltung der Drohung mit dem Klappmesser Zigaretten im Wert von 35 Euro aus der Auslage genommen haben.

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