Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes“ zugestimmt und beschlossen, ihn zur Verbandsanhörung freizugeben sowie den Landtag zu unterrichten.
Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes soll in Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung insbesondere die durch das Land den Kommunen zur Kostenabgeltung gewährte jährliche Pauschale von derzeit 4.270 Euro
Die Erhöhung ist zur Sicherung einer angemessenen finanziellen Ausstattung der kommunalen Kostenträger erforderlich. Die Pauschale wurde seit dem Jahr 2004 nicht mehr erhöht. Seitdem sind insbesondere die Ausgaben der Leistungen für Unterkunft, Heizung und bei Krankheit angestiegen.
Das Aufnahmegesetz regelt die Verpflichtung der Kommunen zur Aufnahme ausländischer Personen und Personengruppen, insbesondere von Asylbewerbern sowie Kriegsflüchtlingen.
Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes soll in Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung insbesondere die durch das Land den Kommunen zur Kostenabgeltung gewährte jährliche Pauschale von derzeit 4.270 Euro
- im Jahr 2011 auf 4.548 Euro und
- ab 2012 auf 4.826 Euro angehoben werden.
Die Erhöhung ist zur Sicherung einer angemessenen finanziellen Ausstattung der kommunalen Kostenträger erforderlich. Die Pauschale wurde seit dem Jahr 2004 nicht mehr erhöht. Seitdem sind insbesondere die Ausgaben der Leistungen für Unterkunft, Heizung und bei Krankheit angestiegen.
Das Aufnahmegesetz regelt die Verpflichtung der Kommunen zur Aufnahme ausländischer Personen und Personengruppen, insbesondere von Asylbewerbern sowie Kriegsflüchtlingen.
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