Krippen- und Hortgebühren: Verwaltung schlägt Kompromiss vor


Die Stadt Wolfenbüttel hat ihren Entwurf für die Erhöhung von Krippen- und Hortgebühren grundlegend überarbeitet. Symbolfoto: Archiv
Die Stadt Wolfenbüttel hat ihren Entwurf für die Erhöhung von Krippen- und Hortgebühren grundlegend überarbeitet. Symbolfoto: Archiv | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Die Anpassung der Krippen- und Hortgebühren sowie des Entgelts für das Mittagessen wird am kommenden Donnerstag, 14. März im Sozialausschuss der Stadt von der Politik beraten. Zur Aussprache kommt eine neue Vorlage der Verwaltung, die den bisherigen Diskussionsprozess zwischen Politik, Verwaltung und Eltern abbildet. Das teilt die Stadt Wolfenbüttel mit.


Aus Sicht der Verwaltung berücksichtigt die aktuelle Vorlage sowohl die städtische Zielsetzung, die Eltern stärker als bisher an den steigenden KiTa-Kosten zu beteiligen als auch die von Elternseite vorgetragene Position, die Veränderung maßvoll zu gestalten. „Wir legen der Politik einen sozial ausgewogenen Kompromissvorschlag zur Beratung vor“, erklärt Stadtrat Thorsten Drahn.

Je niedriger das Einkommen ist, desto stärker fällt auch beim neuen Vorschlag die finanzielle Entlastung aus. „Hier übertreffen wir sogar den Elternwunsch, der eine stärkere Entlastung nur bis zur Stufe III gefordert hat“, betont Drahn. Mit ansteigendem Einkommen steigt auch adäquat die Gebührenhöhe. Nach dem neuen Vorschlag ist die Entlastung in den unteren Gruppen noch deutlicher geworden und selbst durch den Anstieg des Mittagentgelts bleibt es bei einer finanziellen Entlastung im Vergleich zu dem, was heute gezahlt werden muss. Eine maßgebliche Steigerung der Gebühren erfolgt erst ab der Einkommensstufe VI (über 61.300 Euro Bruttojahreseinkommen).

Eine Höchstgebührvon 870 Euro pro Monat soll eingeführt werden


Ebenfalls aufgegriffen: Mit der ausnahmslos geltenden Geschwisterregelung werden Eltern mit zwei oder mehr Kindern im Haushalt gebührenrechtlich besonders berücksichtigt, auch und insbesondere im Hinblick auf die mit der Gebührenfreiheit im Kindergarten verbundene Entlastung. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern gibt es noch einen weiteren Punkt, der in der neuen Vorlage erscheint: Die Einführung einer Höchstgebühr (870 Euro pro Monat). Diese sorgt dafür, dass in der Summe keine unangemessen hohen Betreuungsgebühren entstehen, die den Anreiz der Aufnahme oder Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit mindern.

Die Anpassung der Gebühren soll über zwei Jahre erfolgen (1. August 2019 und 1. August 2020), um den Eltern eine bessere Planbarkeit zu ermöglich. Das Mittagessenentgelt soll zum 1. August 2019 an die tatsächlichen Kosten, die der Stadt entstehen, angepasst werden und künftig 70 Euro pro Monat betragen.

Jährlicher Inflationsausgleich ab 2021


Mit dem jährlichen Inflationsausgleich ab dem Jahr 2021 sowie der vorgesehenen regelmäßigen Überprüfung der Situation im KiTa-Sektor wird gewährleistet, dass nach der Novellierung der Gebührensätze die zukünftige Entwicklung und etwaig entstehende Handlungsbedarfe jeweils frühzeitig und berücksichtigt werden.

Und auch in Sachen Qualität und Angebot bleibt es, wie von den Eltern gewünscht, beim bisherigen Stand. „Die regulären Öffnungszeiten der Kindertagesstätten von 8 bis 17 Uhr bleiben ebenso bestehen wie der bisher geltende günstige Pauschalsatz für die Randstundenbetreuung“, betont Drahn.

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