Kritik an der Gewässerpflege an Oker und Nebenflüssen


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Schladen. Der Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg hat sein Unverständnis darüber geäußert, dass die Abflussprofile der Oker, aber auch vieler Zuflüsse, nicht ordnungsgemäß und praxisgerecht frei gehalten werden, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten.

Der CDU-Politiker hatte anlässlich eines konkreten und sehr offensichtlichen Falles im vergangenen Jahr im Landtag eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, um die Situation an der Okerbrücke in Schladen zu klären. Dort sind - in Fließrichtung der Oker gesehen - vor der großen Okerbrücke und direkt an der vor wenigen Jahren unter Mitwirkung Oesterhelwegs realisierten Hochwasserschutzmauer zum Schutz der Anlieger, massive und umfangreiche Ablagerungen festzustellen, die schon einen festen Bewuchs aufweisen und sicher bald, so Oesterhelweg, zum schützenswerten Biotop erklärt würden. Wie sich das im Hochwasserfall auswirke, das sei, so Oesterhelweg, mit großer Sorge zu betrachten. Die Landesregierung habe auf seine Frage nach Zuständigkeiten zur Pflege im Dezember vergangenen Jahres nur schwammig und unzureichend geantwortet. "Ziemlich unverschämt" sei es, dass man die Verantwortung auf die Gemeinde Schladen-Werla abwälzen wolle, die für die Brücke und die Bereiche darunter zuständig sei, wobei er nach den umfangreichen Auflandungen vor der Brücke gefragt habe. Auch die Untere Wasserbehörde des Landkreises und der Unterhaltungsverband Oker würden erwähnt, unter dem Strich aber, so Oesterhelweg, passierte außer Baum- und Strauchschnitt nichts. "Das nächste Hochwasser kommt bestimmt, und dann stehen wir wieder dort und schleppen Sandsäcke, weil die zuständigen Stellen hier versagen", so Frank Oesterhelweg.

Bürgermeister Andreas Memmert betont, dass an dieser Stelle der Okerunterhaltungsverband zuständig sei. Dieser werde aber nur tätig, wenn die zuständige Behörde dieses anordnet. Memmert wird Frank Oesterhelweg zu einem Ortstermin mit allen Beteiligten einladen, damit die Untere Wasserbehörde die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten festlegt.


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