Land stellt Förderung für Schul-Infrastruktur in Aussicht

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Schulträger könnten mit Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes für die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der kommunalen Schulinfrastruktur rechnen. Symbolfoto: Alexander  Dontscheff
Schulträger könnten mit Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes für die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der kommunalen Schulinfrastruktur rechnen. Symbolfoto: Alexander Dontscheff | Foto: Dontscheff

Landkreis. Die Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse und Sickte sowie die Gemeinden Schladen-Werla und Cremlingen, die Stadt und der Landkreis Wolfenbüttel können möglicherweise als Schulträger mit Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes für die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der kommunalen Schulinfrastruktur rechnen.


Dazu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Marcus Bosse, dassnach der Landtagswahl der entsprechende Gesetzentwurf der SPD-geführten Landesregierung vom neu zu wählenden Landtag beschlossen werden müsse. Insgesamt würden in Niedersachsen 289 Millionen Euro für finanzschwache Kommunen im Programm zur Verfügung stehen.

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Marcus Bosse. Foto: Privat



„Die Landesregierung“, so Bosse „hat schnell gehandelt und mit dem Bund gut verhandelt. So können möglichst viele Kommunen in Niedersachsen mit der Finanzhilfe für die Schulinfrastruktur planen." Über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Mittelverteilung muss der neu gewählte Landtag nach der Wahl am 15. Oktober abstimmen. „Wir als SPD-Landtagsfraktion wollen uns unmittelbar damit befassen, um die Förderung schnell auf den Weg zu bringen“, beschreibt Bosse das Verfahren. „Von diesen Investitionen werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und auch die Eltern in unserer Region erheblich profitieren.“

„Wenn der neue Landtag den Gesetzentwurf schnell beschließt, können die Maßnahmen kurzfristig beantragt und entsprechend zügig umgesetzt werden“, macht Bosse deutlich. Die Förderanträge können nach der Landtagsbefassung beim Innenministerium gestellt werden.

Die Höchstgrenze der Fördersummen verteilt sich wie folgt: Samtgemeinde Baddeckenstedt 104.392 Euro,Samtgemeinde Elm-Asse 602.754 Euro,Samtgemeinde Sickte 108.045 Euro, Gemeinde Schladen-Werla 181.423 Euro,Gemeinde Cremlingen 109.696 Euro,Stadt Wolfenbüttel 985.013 und derLandkreis Wolfenbüttel 2.151.259 Euro.


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