Als “Ohrfeige für den Kultusminister” hat die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter die gestern vorgestellte Stellungnahme des Landesrechnungshofes zu den Dienstleistungsverträgen in Ganztagsschulen bezeichnet. “Damit wird dem Kultusministerium nachgewiesen, bis heute auf die rechtliche Problematik der Dienstleistungsverträge unzureichend reagiert zu haben. Dem Land entstehen dadurch Haushaltsrisiken in Höhe von mehreren Millionen Euro”, sagte die Grünen-Politikerin heute in Hannover.
Der Landesrechnungshof habe erhebliche Zweifel an der Behauptung der Landesschulbehörde geäußert, wonach drei Viertel der von ihr überprüften Dienstleistungsverträge an den Ganztagsschulen rechtlich zulässig seien. Die Landesschulbehörde habe bei der Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit in vielen Fällen auch ihren eigenen Vorgaben widersprochen, sagte Korter.
“Es geht nicht an, dass das Kultusministerium immer erst dann von Dienstleistungsverträgen abrückt, wenn es im Einzelfall von Gerichten dazu gezwungen wird”, so Korter. Die Grünen-Politikerin forderte, den Schulen endlich das nötige Geld zur Verfügung zu stellen, damit sie in der Regel normale Arbeitsverträge abschließen können.
Althusmann dürfe nicht länger versuchen, sich um die rechtlichen Probleme mit den Dienstleistungsverträgen herumzumogeln, in dem er die Schulen Kooperationsverträge mit außerschulischen Anbietern eingehen lässt, die ihrerseits fragwürdige Dienstleistungsverträge abschließen, sagte Korter. “Der Landesrechnungshof hat jetzt deutlich davor gewarnt, dass auch das zu einer Durchgriffshaftung zu Lasten des Landes führen kann. Wenigstens das sollte die Landesregierung jetzt endlich ernst nehmen”.
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