Landes-SPD: “Bericht zum Behindertengleichstellungsgesetz legt Stillstand offen”


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Der heute im Sozialausschuss des Landtages behandelte Evaluationsbericht des Sozialministeriums zu den Auswirkungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) von 2008 dokumentiert nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion den Stillstand in der niedersächsischen Behindertengleichstellungspolitik.

„Die Landesregierung blendet die seit März 2009 in Deutschland geltende UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gänzlich aus. Dadurch ist eine völlig neue Situation entstanden, die eine Überarbeitung des NBGG zwingend notwendig macht“, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schwarz, heute in Hannover.

„Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung der Landesregierung, das Gesetz habe sich bewährt, ein unverschämtes Selbstlob“, so Schwarz. Die Änderungsnotwendigkeiten, die sich aus der UN-Konvention ergeben würden, würden von der schwarz-gelben Landesregierung negiert und verschleppt. „Das beste Beispiel ist das Thema Inklusion, das diese Landesregierung nur mit äußerst spitzen Finger anfasst. So hat etwa die Bertelsmann Studie zur Inklusion in der Bildung, die vor einer Woche herauskam, wieder einmal festgestellt, das Niedersachsen dort die rote Laterne hat“, so der SPD-Sozialexperte.

Als „unverfroren“ bezeichnete Schwarz das Verhalten des Sozialministeriums, die Stellungnahmen der Verbände und Institutionen zu grundsätzlichen Anforderungen an ein NBGG im Revisionsbericht zu unterschlagen: „Der SPD-Fraktion liegt beispielsweise eine sehr fundierte Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten vor, die offenbar von der Landesregierung ignoriert wird.“

Schwarz kritisierte außerdem, dass die Landesregierung ihrer Berichtspflicht erst mit achtmonatiger Verspätung nachgekommen ist. Der Bericht hätte bereits im Januar dieses Jahres vorliegen müssen.


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