Renate Geuter, die haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, warnt die Landesregierung eindringlich vor einem Verfassungsbruch „durch die Hintertür“ bei der Aufstellung des Landeshaushaltes 2012/2013.
Es gebe absolut keine verfassungsrechtlich tragbare Grundlage für eine Kreditaufnahme, die die Höhe der Investitionssumme im Haushalt überschreite. Sie stellt fest: „Nicht nur der Niedersächsische Landesrechnungshof und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages, sondern auch ein der SPD-Fraktion vorliegendes Gutachten hält die von Ministerpräsident McAllister als Grundlage herangezogene Expertise des Präsidenten des Staatsgerichtshofes zur Höhe der Neuverschuldung für rechtlich unhaltbar.“ Einen Vorgriff auf mögliche Regelungen der zukünftigen „Schuldenbremse“ in der Landesverfassung könne es nicht geben.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Schostok, weist darauf hin, dass es noch keine Gespräche zur Verankerung der „Schuldenbremse“ in der Niedersächsischen Landesverfassung gegeben habe. „Wir haben den Fraktionen von CDU und FDP bereits vor vier Wochen nochmals schriftlich interfraktionelle Gespräche vorgeschlagen. Eine Reaktion steht bisher aus,“ stellt er fest.
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