Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu dem am 12. Juli 2011 – zwischen den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern – geschlossenen Staatsvertrag beraten.
Der Staatsvertrag, auf den der Entwurf des Zustimmungsgesetzes Bezug nimmt, schafft die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zur Umwandlung von Eigen- und Fremdkapitalelementen in Höhe von insgesamt 88,6 Millionen Euro in hartes Kernkapital. Das ist ein Teil des am 14. April 2011 beschlossenen Maßnahmepaketes zur Kapitalstärkung der NORD/LB. Dies geschieht formal durch die ersatzlose Aufhebung des § 15 im Staatsvertrag über die Norddeutsche Landesbank, Girozentrale (NORD/LB).
Der Gesetzentwurf wird nun dem Niedersächsischen Landtag mit der Bitte zugeleitet, diesen unter Verzicht auf die erste Lesung, direkt an die Ausschüsse zu überweisen.
Finanzminister Hartmut Möllring erklärte: „Wenn der Landtag nach Beratung in den Ausschüssen das Zustimmungsgesetz beschließt, wird der Staatsvertrag vom 12. Juli 2011 wirksam. Damit wäre dann das Maßnahmenpaket, das der Landtag erst am 14. April 2011 beschlossen hatte, komplett umgesetzt.“ Dies könnte dann unmittelbar nach Genehmigung durch die Kommission in Brüssel, etwa im Oktober, der Fall sein.
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