Landkreis verlängert Stallpflicht bis zum 28. Februar


Symbolfoto: Pixabay
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Wolfenbüttel. In Abstimmung mit angrenzenden Landkreisen verlängert der Landkreis Wolfenbüttel die für Geflügel geltende Stallpflicht vorsorglich bis zum 28. Februar. Dies teilt jetzt die Veterinärabteilung mit.


Die Anordnung gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Sie müssen in geschlossenen Ställen gehalten werden oder in einer speziell abgesicherten Schutzvorrichtung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Volierenhaltung). Auch Vogelausstellungen aller Art sind nach wie vor untersagt.

Wie die Veterinärabteilung weiterhin mitteilt, konnte der Erreger der Geflügelgrippe bisher bei Wildvögeln im Landkreis Wolfenbüttel nicht nachgewiesen werden. Die Veterinärabteilung weist darauf hin, dass auch kleine Betriebe mit sehr geringen Beständen und Hobbyhalter verpflichtet sind, ihre Haltung der Behörde zu melden. Bisher noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen sollten daher der Veterinärbehörde unverzüglich angezeigt werden. Außerdem seien die Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Institutes über Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest zu beachten. Auch die Verordnung über besondere Schutzregeln in kleinen Geflügelhaltungen gilt weiterhin. Diese Unterlagen sowie weitere Informationen können auf der Internetseite des zuständigen Landesamtes http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/ unter dem Unterpunkt „Aktuelle Lage zur Aviären Influenza“ abgerufen werden.

Den genauen Wortlaut der neuen Aufstallungsverordnung finden Interessierte auf den Internetseiten des Landkreises unter http://www.lk-wolfenbuettel.de.


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