Die Europäische Kommission hat heute die beihilferechtliche Genehmigung für die Befreiung von der Luftverkehrsteuer für Flüge der Daseinsvorsorge zu den Ostfriesischen Inseln und nach Helgoland erteilt.
Damit können Flüge zur medizinischen Versorgung der Inseln sowie zur Beförderung von Inselbewohnern auch weiterhin erfolgen, ohne dass diese durch die zum 1. Januar des Jahres eingeführte Luftverkehrsteuer belastet werden.
Ministerpräsident David McAllister begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich: „Dies ist vor allem ein guter Tag für die Bewohner unserer Nordseeinseln. Sie sollen auch künftig keine Nachteile dadurch erleiden, dass es für sie schwieriger ist, medizinisch versorgt zu werden oder öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge in Anspruch zu nehmen. Der enge Schulterschluss zwischen den niedersächsischen Luftverkehrsunternehmen sowie der Bundes- und Landesregierung hat sich ausgezahlt.“
David McAllister weiter: „Nun müssen wir die noch offenen Probleme angehen. Dazu gehört der hohe bürokratische Aufwand bei der Erhebung der Luftverkehrsteuer für unsere mittelständisch strukturierten niedersächsischen Luftverkehrsunternehmen.“
Die Landesregierung hat dazu die niedersächsischen Luftverkehrsunternehmen und die Bundeszollverwaltung Anfang Juli zu einem Gespräch in die Staatskanzlei nach Hannover eingeladen.
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